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Asyl- und Schutzpolitik in Deutschland und aktuelle Zahlen

Deutschland gehört seit dreißig Jahren zu den europäischen Ländern mit den meisten Asylanträgen. 2025 halbierten sich die Anträge unter den harten Maßnahmen der neuen Regierung, der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde ausgesetzt.

Nicht erst in den letzten Jahren, sondern seit rund 30 Jahren gehört Deutschland zu den europäischen Ländern mit den meisten Asylanträgen. Auch wenn die Antragszahlen zeitweise schwanken, ist das Land nach wie vor einer der treibenden Akteure des europäischen Asylsystems. 2025 hat die deutsche Asylpolitik jedoch einen tiefgreifenden Wandel erlebt, der sich unmittelbar sowohl in den Zahlen als auch in der Praxis niederschlug.

Mit den Zahlen der letzten Jahre lässt sich das so erklären:

  • 2023 wurde mit 351.915 Anträgen (davon 329.120 Erstanträge) der höchste Stand der letzten Jahre erreicht,
  • 2024 sank die Zahl der Erstanträge um 30,2 % auf 229.751.
  • 2025 wurde der Rückgang noch deutlicher. Im gesamten Jahr wurden 113.236 Erstanträge gestellt, rund 51 % weniger als im Vorjahr. In den ersten neun Monaten 2026 lag die Zahl der Erstanträge bei 51.982.
  • Im Juni 2025 fiel die Zahl der neuen Anträge in Deutschland unter 7.000, 60 % weniger als im Juni 2024. Das war der niedrigste Monatswert seit März 2013.

Dieses Bild hängt auch eng mit den harten Maßnahmen der im Mai 2025 angetretenen Koalitionsregierung aus CDU/CSU und SPD unter Friedrich Merz zusammen. Um irreguläre Migration zu begrenzen und das Asylsystem „unter Kontrolle zu bringen“, setzte die Regierung umfassende Reformen um. Die wichtigsten Schritte sind:

  • Die Grenzkontrollen wurden verschärft, die Polizeipräsenz an den Landgrenzen erhöht.
  • In der Praxis gegenüber bestimmten Migrantengruppen wurden erhebliche Einschränkungen eingeführt.
  • Eine der auffälligsten Änderungen ist das am 27. Juni 2025 vom Bundestag beschlossene Gesetz, mit dem der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für zwei Jahre ausgesetzt wird. Die Regelung betrifft rund 388.000 Menschen und soll jährlich etwa 12.000 Einreisen verhindern. Das Gesetz trat am 24. Juli 2025 in Kraft.

Bereits von 2023 auf 2024, also vor dem Amtsantritt der neuen Regierung, war die Zahl der Anträge um 30 % gesunken. Mit den harten Maßnahmen beschleunigte sich dieser Trend, im gesamten Jahr 2025 erreichte der Rückgang rund 51 %. Die Regierung bezeichnet dies als „Wiederherstellung der Kontrolle“ und betont, ihr Ziel einer Halbierung der Asylanträge erreicht zu haben.

Auch Abschiebungen wurden beschleunigt. Im Juli 2025 etwa wurden 81 straffällig gewordene afghanische Staatsangehörige in einer Sammelabschiebung abgeschoben. Zudem bringt Deutschland härtere Ideen wie die Einrichtung von „Rückkehrzentren“ außerhalb der EU ins Gespräch. Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellten türkische Staatsangehörige von Januar bis September 2025 9.295 Erstanträge, ein Rückgang um 59,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Im gesamten Jahr 2025 stellten türkische Staatsangehörige 11.919 Erstanträge, womit die Türkei nach Afghanistan und Syrien auf Platz drei lag.

  • Im September 2025 lag die Zahl der Erstanträge aus der Türkei bei 1.008. Im September 2026 lag die Türkei mit 618 neuen Anträgen auf Platz drei.
  • In den ersten neun Monaten 2025 lag die Gesamtschutzquote bei türkischen Antragstellenden bei 7,8 %.

Auch wenn diese Quote insgesamt niedrig erscheint, ist die Anerkennungsquote bei Profilen wie Personen, die der Gülen-Bewegung zugerechnet werden, Angehörigen der kurdischen politischen Bewegung, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigern deutlich höher. Auf der nationalen Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ steht die Türkei nicht. Nach den seit dem 12. Juni 2026 geltenden EU-Regeln (Verordnung 2026/464) fallen EU-Beitrittskandidaten jedoch unter das EU-Konzept des sicheren Herkunftsstaats, sofern die EU-weite Anerkennungsquote 20 % nicht übersteigt, und die Türkei fällt in diesen Bereich. Das kann zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens führen, die Anträge werden jedoch weiterhin anhand des individuellen Risikos geprüft.

Die politische Verschärfung wirkt sich nicht nur im rechtlichen Rahmen, sondern auch gesellschaftlich aus.

  • In Berlin nahmen 2024 die Angriffe auf Schutzsuchende dramatisch zu, die Zahl der tätlichen Angriffe stieg von 32 auf 77.
  • Es gab 8 Brandanschläge und Sabotageakte auf Flüchtlingsunterkünfte, bei denen 34 Menschen verletzt wurden.
  • Auf Bundesebene blieb die Zahl der „Straftaten gegen Geflüchtete“ mit 1.905 Fällen im Jahr 2024 hoch.

Angesichts zunehmender rechter Gewalt ergriffen das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bundesregierung Maßnahmen wie mehr Polizeischutz für Unterkünfte, ein schärferes Waffenrecht und eine Neuregelung der Asylvorschriften. Der Aufstieg der rechtsextremen AfD hat migrationsfeindliche Rhetorik verstärkt und den Boden für lokale Proteste und Angriffe gegen Geflüchtete bereitet. Dadurch ist der öffentliche Druck auf die Regierung gewachsen, an ihrer restriktiveren Politik festzuhalten.

Die Erwartungen für die zweite Jahreshälfte 2025 und darüber hinaus deuten darauf hin, dass der Verschärfungstrend anhält:

  • Die Beschränkungen beim Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dürften mindestens bis 2027 bestehen bleiben.
  • Geplant sind eine Ausweitung der Listen „sicherer Herkunftsstaaten“ und eine breitere Anwendung beschleunigter Verfahren.
  • Erwartet wird, dass die Antragszahlen niedrig bleiben, während Abschiebungsverfahren zur Routine werden.
  • Der Druck auf die Unterbringungs- und Integrationskapazitäten der Kommunen sowie die zunehmende rechtsextreme Gewalt werden für Schutzsuchende auch in den kommenden Jahren ernste Risiken bergen.

Angesichts all dieser Entwicklungen muss sich jeder, der sich in Deutschland für Asyl und Schutz interessiert, nicht nur auf rechtliche Verfahren, sondern auch auf soziale und sicherheitsbezogene Risiken konzentrieren. In einer Zeit, in der Anträge eingehender geprüft werden und das Ablehnungsrisiko gestiegen ist, ist es von großer Bedeutung, Akten frühzeitig, vollständig und beweisgestützt vorzubereiten. Bei Fällen subsidiären Schutzes mit dem Ziel des Familiennachzugs sind enge rechtliche Wege wie humanitäre Ausnahmen oder das Kindeswohl zu prüfen, und gegen Dublin-Verfahren und Zurückweisungen an der Grenze müssen Eilrechtsschutz-Strategien vorab geplant werden. Zudem ist es angesichts wachsender gesellschaftlicher Risiken für den Erfolg des Verfahrens entscheidend geworden, dass Beraterinnen und Berater ihre Mandanten über Sicherheit in Unterkünften, die Meldung von Hasskriminalität und den Zugang zu NGO-Netzwerken informieren.

Quellen

  1. BAMF – Aktuelle Zahlen bamf.de
  2. Bundesregierung – Familiennachzug subsidiär Schutzberechtigter bundesregierung.de
  3. Mediendienst Integration mediendienst-integration.de

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