StartMigration und IntegrationDas Asylverfahren und seine rechtlichen Etappen – 2

Das Asylverfahren und seine rechtlichen Etappen – 2

Über das Schicksal eines Asylantrags wird weitgehend in der Anhörung entschieden. Was von der Vorbefragung bis zur Hauptanhörung gefragt wird, wie Glaubwürdigkeit bewertet wird und welche Fehler am häufigsten vorkommen.

In diesem Teil geht es um die kritischste Phase des Asylverfahrens, die Erstprüfung und die persönliche Anhörung (Asylum Interview): wie die Glaubwürdigkeit der antragstellenden Person bewertet wird, welche Fehler in Anhörungen häufig gemacht werden und welche Faktoren die Aussicht auf Anerkennung unmittelbar beeinflussen.

Erstprüfung und Hauptanhörung

Nach der Stellung eines Antrags auf internationalen Schutz folgt als erste Phase die Erstprüfung oder Vorbefragung. Dabei klären die Behörden zunächst die Identität der antragstellenden Person und ihren Reiseweg und nehmen eine allgemeine Sicherheitsüberprüfung vor.

In Deutschland wird beim ersten Gespräch beispielsweise nach Identität, Staatsangehörigkeit, Herkunft und Reiseweg gefragt; die Fluchtgründe bleiben der Hauptanhörung vorbehalten. In den Niederlanden versucht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des IND in ähnlicher Weise, Identität, Familie, Einzelheiten der Reise und einen möglichen Schutzbedarf festzustellen.

In dieser Phase werden biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Lichtbilder erfasst (für EURODAC), und es wird geprüft, ob die Person bereits in einem anderen EU-Staat registriert ist. 

In der Erstprüfung wird außerdem festgelegt, in welchem Verfahren der Antrag geprüft wird, und nach den Dublin-Kriterien (seit dem 12. Juni 2026 die Verordnung über Asyl- und Migrationsmanagement, AMMR, als Teil des EU-Migrations- und Asylpakts) geklärt, ob ein anderer Staat zuständig ist. Anträge ohne jedes Schutzelement, die „offensichtlich unbegründet“ sind, können in ein beschleunigtes Verfahren übergeleitet werden. Anträge aus sicheren Herkunftsstaaten wie Bosnien und Herzegowina werden in der Regel auf diese Weise geprüft, sodass das Verfahren früh abgeschlossen sein kann. Die Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaat bedeutet jedoch nicht, dass ein Antrag abgelehnt wird, ohne dass die persönlichen Umstände angehört werden. 

Bei Antragstellenden aus Ländern wie der Türkei, die ein politisches oder individuelles Risiko geltend machen, werden die Schutzgründe dagegen in der Hauptanhörung eingehend inhaltlich geprüft. Welches Verfahren gilt, hängt jedoch nicht nur vom Herkunftsland ab, sondern auch davon, welcher Staat zuständig ist, und von den persönlichen Umständen. Da die Türkei seit Juni 2026 unter die EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten fällt, werden Anträge türkischer Staatsangehöriger in der Regel im beschleunigten Verfahren geprüft; die individuelle Prüfung und die persönliche Anhörung entfallen dadurch nicht. Schon vor dieser Erstprüfung ist es sehr wichtig, die eigenen Personalien zu überprüfen, vorhandene Dokumente wie Ausweis und Zeugnisse zu ordnen und sich zuverlässig über die Dublin-Kriterien zu informieren. 

Antragstellende sollten nicht vergessen, dass die Anhörung keine Verteidigung ist, sondern der Prüfung eines Schutzersuchens dient, und dass fehlende Angaben oder Dokumente später zu Problemen führen können. Bei Bedarf wird auch die Unterstützung durch Dolmetscher oder Psychologen frühzeitig zum Thema.

Hauptanhörung (Persönliche Anhörung)

Nach Abschluss der Erstprüfung folgt die Hauptanhörung. Sie ist die kritischste Phase des Verfahrens und entscheidet weitgehend über das Schicksal des Asylantrags. 

Die zuständigen Bediensteten (etwa Entscheiderinnen und Entscheider des BAMF in Deutschland, Mitarbeitende des IND in den Niederlanden, Protection Officers des CGRS in Belgien) stellen hier sehr detaillierte Fragen. Ziel ist es, die Schlüssigkeit und Wahrheit der Fluchtgeschichte festzustellen. Im Gespräch wird die antragstellende Person gebeten, chronologisch darzulegen, „warum sie ihr Land verlassen hat, welchen Bedrohungen sie dort ausgesetzt war und welche Gefahren ihr drohen“. In der niederländischen Anhörung etwa lautet die Aufforderung: „Erzählen Sie von sich und Ihrem Antrag“; im Einzelnen wird erfragt, wer Sie sind, woher Sie kommen, was Sie erlebt haben, das Sie zum Asylantrag bewogen hat, und warum Sie nicht in Ihr Land zurückkehren können. Dokumente, Zeugenaussagen oder Belege aus sozialen Medien stützen die Darstellung. Im Mittelpunkt steht, ob der Vortrag realistisch und widerspruchsfrei ist.

Auf diese Phase sollte man sich sehr gründlich vorbereiten. Die Ereignisse sollten in der Reihenfolge, in der sie geschehen sind, und im Zusammenhang von Ursache und Wirkung geschildert werden; widersprüchliche oder oberflächliche Angaben sind zu vermeiden. Gegebenenfalls sollten mögliche Fragen vorab geübt werden; insbesondere gilt es, Punkte zu erkennen, die in früheren Angaben fehlten, und zu planen, wie sie erklärt werden. In den Niederlanden können in Anhörungen etwa Fragen wie „Wann haben Sie Ihre sexuelle Orientierung bemerkt?“ oder „Wie hat Ihre Familie reagiert, als Sie es ihr erzählt haben?“ gestellt werden; LGBT+-Antragstellende sollten auf solche Fragen vorbereitet sein. In Deutschland haben Personen, die sexualisierte oder geschlechtsspezifische Gewalt erlebt haben, das Recht, eine besonders geschulte Anhörperson zu verlangen (Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung). Während der gesamten Anhörung ist eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher anwesend, auf Wunsch der antragstellenden Person oder ihrer Beratung auch eines bestimmten Geschlechts. In Belgien kommt das CGRS einem entsprechenden Wunsch nach, wenn er vorab geäußert wurde. Zu wissen, dass die Anhörung kein Gerichtsverfahren ist, und sie als sachlichen Informationsaustausch zu verstehen, hilft der antragstellenden Person auch, innerlich ruhiger zu werden. 

Die Hauptanhörung hat großes Gewicht: In dieser Phase steht das Ergebnis des Antrags so gut wie fest. Ist der Vortrag widersprüchlich, lässt sich das später kaum korrigieren; vergessene oder unvollständig geschilderte Ereignisse, die nachträglich ergänzt werden, können die Glaubwürdigkeit beschädigen. Antragstellende sollten sich daher auf folgende Punkte konzentrieren: 

  • Eine chronologische und detaillierte Darstellung erarbeiten;
  • Verfolgungs- und Bedrohungselemente klar benennen;
  • Die Geschichte mit Dokumenten belegen;
  • Mögliches Abstreiten und widersprüchliche Angaben vermeiden.

Bei Bedarf kann während der Anhörung auch um eine Pause oder einen Moment zum Durchatmen gebeten werden. Nicht verstandene Fragen können wiederholt werden. Kurz gesagt: Antragstellende sollten sich Zeit für die Hauptanhörung nehmen und sich darauf vorbereiten, in dieser Phase vollständig und überzeugend vorzutragen. Eine gut vorbereitete Darstellung erhöht die Aussicht auf Anerkennung erheblich.

Beispielhafte Checkliste zur Vorbereitung auf die Anhörung

Bei der Vorbereitung auf die Anhörung sollten folgende Schritte berücksichtigt werden:

  • Identitäts- und Personenstandsdaten belegen, Kopien von Pass oder Personalausweis prüfen.
  • Chronologisch ordnen, warum das Herkunftsland verlassen wurde, und die eigentliche Geschichte klar herausarbeiten.
  • Verfolgungs-, Bedrohungs- oder Risikoelemente (politische Identität, Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Minderheit, LGBT+ usw.) benennen und Dokumente vorbereiten.
  • Sicherstellen, dass Ereignisse mit Datum, Ort, beteiligten Personen und Folgen geschildert werden, und dies notieren.
  • Die Schutzbedürftigkeit untermauern, indem die bei einer Rückkehr drohenden Gefahren hervorgehoben werden.
  • Schwierige Themen, die in der Anhörung zur Sprache kommen können (Trauma, Belästigung, geschlechtliche oder politische Identität usw.), benennen und bei Bedarf psychosoziale Unterstützung organisieren.
  • Mögliche Fragen und Antworten üben; verworrene zeitliche Abläufe durchgehen.
  • Übereinstimmung mit früheren Angaben und den vor der Anhörung gemachten Angaben prüfen; Widersprüche gegebenenfalls aufklären.
  • Dokumente und Beweismittel in sinnvoller, logischer Reihenfolge vorlegen; die Darstellung darf den Dokumenten nicht widersprechen.
  • Die antragstellende Person darüber informieren, dass die Anhörung kein Gerichtsverfahren ist und nicht juristischen Zwecken, sondern dem Schutz dient.
  • Daran erinnern, dass bei Bedarf Pausen möglich sind und man die Dolmetscherin oder den Dolmetscher bitten kann, Unverstandenes zu wiederholen.

In unserem nächsten Beitrag geht es weiter mit dem Thema „Die Entscheidungsphase und danach“. 

Quellen

  1. BAMF – Ablauf des Asylverfahrens bamf.de
  2. IND – Asielprocedure (niederländisch) ind.nl
  3. CGRS/CGVS (Belgien) cgrs.be
  4. UNHCR unhcr.org

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