StartMigration und IntegrationBildungsmigration aus der Türkei nach Europa

Bildungsmigration aus der Türkei nach Europa

Ein Studium in Deutschland oder den Niederlanden ist oft auch der erste Schritt zu einem dauerhaften Leben dort. Visavoraussetzungen, Sperrkonto und das Recht auf Arbeitssuche nach dem Abschluss bestimmen, wie dieser Weg funktioniert.

Europas Strategie für qualifizierte junge Menschen

Wegen alternder Bevölkerungen und niedriger Geburtenraten sind die europäischen Länder mehr denn je auf junge Arbeitskräfte angewiesen. Ihre Hochschulen bieten deshalb attraktive Programme an, um ausländische Studierende zu gewinnen, und Länder wie Deutschland und die Niederlande haben Regelungen eingeführt, die internationalen Studierenden nach dem Abschluss den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern.

In Deutschland etwa erhalten ausländische Studierende ein Studienvisum, wenn sie eine passende Zulassung einer Hochschule und ausreichende Mittel für die Lebenshaltungskosten des ersten Jahres nachweisen. Nach dem Abschluss erhalten sie zudem eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis für bis zu 18 Monate, um eine qualifizierte Beschäftigung zu suchen.

In den Niederlanden gewinnen die Hochschulen Studierende mit international akkreditierten Programmen; zugelassene Studierende erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn die Hochschule als anerkannter Referent für sie auftritt. Kurz gesagt: Die europäischen Länder fördern inzwischen Migration über Bildung, um die schwache einheimische Bevölkerungsentwicklung auszugleichen und globale Talente in ihre Wissensökonomien zu holen.

Deutschland: Studentenvisum und Chancen nach dem Abschluss

Ein Hochschulstudium ist in Deutschland gebührenfrei oder mit sehr geringen Beiträgen verbunden – ein großer Anziehungspunkt für ausländische Studierende. Für ein Studienvisum müssen Bewerberinnen und Bewerber zunächst von einer deutschen Hochschule zugelassen sein und ausreichende Mittel für die Lebenshaltungskosten des ersten Jahres nachweisen (Sperrkonto, Stipendium usw.). Während des Studiums dürfen Studierende bis zu 20 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. Nach dem Abschluss greift eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche von bis zu 18 Monaten; in dieser Zeit dürfen ausländische Absolventinnen und Absolventen jede qualifizierte Tätigkeit ausüben und ihren Aufenthalt auf diesem Weg verlängern. Liegt nach dem Abschluss ein Arbeitsangebot vor, kann eine Blaue Karte EU oder eine reguläre Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragt werden.

Auch ein Aufenthalt zum Spracherwerb oder zur Studienvorbereitung ist eine Option. Bewerberinnen und Bewerber mit Türkisch als Muttersprache können etwa ihre Deutschkenntnisse in Sprachkursen oder in vorbereitenden Programmen wie dem Studienkolleg verbessern und danach ein Hochschulstudium aufnehmen. Während der Arbeitssuche nach dem Studium ist es wichtig, sich krankenversichern zu lassen und sich auf die deutsche Arbeitskultur vorzubereiten. Zudem haben Ausländerinnen und Ausländer nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Ausbildung und Beruf gleiche Rechte; bei Verstößen bieten Gewerkschaften oder staatliche Stellen Unterstützung.

Niederlande: Das Referentensystem und das „Zoekjaar“ nach dem Abschluss

Mit seinem breiten Angebot an englischsprachigen Studiengängen ist das Land ein attraktives Ziel für internationale Studierende. Niederländische Universitäten und Fachhochschulen (HBO), die Studierende einladen, haben den Status eines „anerkannten Referenten“. Diese Einrichtungen können für die von ihnen zugelassenen Studierenden direkt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis, dass die oder der Studierende an einer anerkannten Einrichtung zu einem Vollzeitstudiengang zugelassen ist, dass der Studiengang von der niederländischen oder einer internationalen Akkreditierungsstelle anerkannt ist und dass Mittel in Höhe der „Studiennorm“ vorhanden sind.

Auch in den Niederlanden dürfen Studierende in den Sommermonaten außerhalb des Studienjahres in Vollzeit und während des Semesters bis zu 16 Stunden pro Woche arbeiten. EU-/EWR-Bürgerinnen und -Bürger können ohne Arbeitserlaubnis in Vollzeit arbeiten; Studierende aus Nicht-EU-Staaten wie der Türkei benötigen dagegen eine über den Arbeitgeber beantragte Arbeitserlaubnis (TWV). Eine weitere wichtige Chance nach dem Abschluss ist das Visum „Zoekjaar“ (Suchjahr). Absolventinnen und Absolventen niederländischer Hochschulen oder von Universitäten unter den weltweiten Top 200 können ein einjähriges Visum zur Arbeitssuche erhalten, sofern sie es innerhalb von drei Jahren nach dem Abschluss beantragen. In dieser Zeit dürfen sie sich bewerben, in Vollzeit arbeiten oder ein eigenes Unternehmen gründen.

Vorbereitung und Ankommen: Realistische Erwartungen

Internationale Bildungsmigration endet nicht mit dem Zulassungsbescheid; sie erfordert eine gründliche Vorbereitung und die sorgfältige Begleitung der weiteren Schritte. Vor dem Visumantrag sollten Bewerberinnen und Bewerber alle akademischen Unterlagen wie Zulassung, Abschlusszeugnis und notariell beglaubigte Notenübersicht vollständig beschaffen und die finanziellen Mittel bereitstellen: für Deutschland rund 12.000 € auf einem Sperrkonto (nach Angaben für 2026 etwa 992 € im Monat), für die Niederlande den als „Studiennorm“ festgelegten Jahresbetrag. Beim Visumantrag können außerdem ein gültiger Krankenversicherungsnachweis, eine Wohnsitzbescheinigung und ein Führungszeugnis verlangt werden.

Nach der Ankunft haben die Behördengänge Vorrang: In Deutschland müssen die Wohnsitzanmeldung (Anmeldung) erledigt, die Steuer-ID beschafft und die Krankenversicherung angepasst werden, in den Niederlanden eine BSN bei der Gemeinde beantragt und eine niederländische Krankenversicherung abgeschlossen werden. In beiden Ländern sollte man die Landessprache möglichst gut beherrschen, um sich schnell im neuen sozialen und beruflichen Umfeld zurechtzufinden. Wo eine Anerkennung des Abschlusses nötig ist, sollte das Verfahren früh eingeleitet werden, sonst kann es am Ende des Studiums Hindernisse für die Berufsausübung geben. Im Arbeitsleben schützen in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in den Niederlanden das Gleichbehandlungsgesetz Ausländerinnen und Ausländer vor Diskriminierung. Bei Problemen helfen Gewerkschaften, arbeitsrechtliche Beratungsstellen oder offizielle Beschwerdestellen.

Quellen

  1. Make it in Germany – Studieren in Deutschland make-it-in-germany.com
  2. Auswärtiges Amt – Informationen zum Sperrkonto auswaertiges-amt.de
  3. IND – Orientierungsjahr (Zoekjaar) ind.nl

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