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Nationale Migrationsbehörden

Zu wissen, welche Behörde entscheidet, ist im Migrationsprozess die halbe Miete. BAMF und Ausländerbehörden in Deutschland, IND, COA und Gemeinden in den Niederlanden, das Präsidium für Migrationsmanagement in der Türkei: Wer ist wofür zuständig?

Für Menschen, die eine Migration aus der Türkei nach Europa planen oder im Bereich Migration arbeiten möchten, ist es wichtig, die wichtigsten Migrationsbehörden in Deutschland, den Niederlanden und der Türkei, ihre Zuständigkeiten und ihre praktische Arbeitsweise zu kennen. Denn für Migrantinnen und Migranten liegt die konkreteste und entscheidende Phase des Verfahrens bei den nationalen Behörden, die Anträge prüfen und Entscheidungen treffen.

1. Deutschland

Aufgrund seiner föderalen Struktur verfügt Deutschland über ein mehrschichtiges System der Migrationsverwaltung, das zentral sowie auf Landes- und kommunaler Ebene organisiert ist.

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Im Zentrum des deutschen Migrations- und Asylsystems steht das BAMF. Es untersteht direkt dem Bundesministerium des Innern und spielt eine maßgebliche Rolle bei der Prüfung und Entscheidung von Asylanträgen, bei der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus, des subsidiären Schutzes oder eines nationalen Abschiebungsverbots, bei Planung und Aufsicht der Integrationskurse, bei der Koordinierung von Sprachkursen und Integrationsprogrammen sowie bei Migrationsforschung und Statistik.

Für eine Person aus der Türkei, die in Deutschland Asyl beantragt, ist das BAMF beispielsweise die wichtigste Behörde. Nach der Erstregistrierung wird der Antrag in einer Anhörung durch Mitarbeitende des BAMF geprüft, und diese Anhörung ist die wichtigste Phase, die über das Schicksal des Verfahrens entscheidet. Außerdem organisiert das BAMF die Teilnahme anerkannter Geflüchteter an Deutschkursen und den sogenannten „Integrationskursen“.

Ausländerbehörde: Das BAMF entscheidet über Asyl, die Erteilung, Verlängerung oder Aufhebung eines Aufenthaltstitels liegt jedoch meist in der Zuständigkeit der örtlichen Ausländerbehörde. Diese Stellen, die es in nahezu jeder Stadt oder jedem Kreis gibt, wickeln amtliche Vorgänge wie die Ausstellung elektronischer Aufenthaltstitel, Familiennachzug, Arbeitserlaubnisse und Verlängerungsanträge ab.

Für jemanden, der mit einem Arbeitsvisum aus der Türkei nach Deutschland kommt, ist beispielsweise in der Regel nicht das BAMF, sondern direkt die Ausländerbehörde zuständig. Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte oder Personen, die als Fachkräfte kommen, stehen mit dieser Behörde in besonders engem Kontakt.

Bundesagentur für Arbeit und weitere Akteure: Vor allem bei der arbeits- und beschäftigungsbezogenen Migration spielt die Bundesagentur für Arbeit eine entscheidende Rolle bei der Zustimmung zum Arbeitsmarktzugang (Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen und in bestimmten Fällen Vorrangprüfung). Auf Landesebene wirken zudem Sozialämter und Kommunen bei Wohnraumzuweisung, Sozialleistungen und Integration mit.

Wer sich für eine Migration nach Deutschland interessiert, sollte wissen, mit welchen Behörden und Stellen er je nach Antragsart (Arbeit, Studium, Familiennachzug, Asyl) am meisten zu tun haben wird. Gerade deshalb müssen bei der Vorbereitung einer Akte die Zuständigkeiten auf Bundes- wie auf kommunaler Ebene gut verstanden werden.

2. Niederlande

Im Vergleich zu Deutschland verfügen die Niederlande über ein zentralisierteres und schneller arbeitendes System der Migrationsverwaltung.

Immigratie- en Naturalisatiedienst (IND): Im Zentrum der Migrationsverfahren in den Niederlanden steht der IND, der Einwanderungs- und Einbürgerungsdienst.

Diese Behörde ist insbesondere für die Prüfung von Aufenthaltserlaubnissen, die Prüfung von Arbeits- und Studienvisa, die Entscheidung über Anträge auf Familiennachzug, die Prüfung von Asylanträgen und den Abschluss von Einbürgerungsanträgen zuständig. Man kann daher sagen, dass für jemanden, der aus der Türkei in die Niederlande auswandern möchte, der IND die zentrale Behörde ist. Anträge als hochqualifizierte Migranten (Kennismigrant), Start-up-Visa, Familiennachzug und Daueraufenthalt werden beispielsweise alle vom IND geprüft.

Centraal Orgaan opvang asielzoekers (COA): Das COA betreibt die Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende. Während ihre Anträge geprüft werden, wohnen Asylsuchende in vom COA betriebenen Zentren (Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende). Zu den Hauptaufgaben des COA gehören die Unterbringung, grundlegende soziale Unterstützung, die Vermittlung in Gesundheitsversorgung und Bildung sowie die Koordinierung der Unterbringung mit den Gemeinden.

Gemeinden (Gemeenten): Im niederländischen Migrationsmodell sind die Gemeinden recht aktiv. Insbesondere die Wohnraumzuweisung für Geflüchtete, die Steuerung der Integration (inburgering), die Planung von Sprachkursen und die Organisation von Sozialleistungen fallen in ihre Zuständigkeit.

Wer sich für eine Migration in die Niederlande interessiert, hat es zunächst mit dem IND zu tun, der auch die Entscheidung trifft; der langfristige Integrationsprozess läuft jedoch über die Gemeinde. Auch über Asylanträge entscheidet der IND, Aufnahme und Unterbringung der Asylsuchenden liegen dagegen vom ersten Tag an beim COA. Die Entscheidungen des IND unterliegen in der Regel festen Fristen, und das digitale Antragssystem ist sehr weit entwickelt.

3. Türkei

Anders als Deutschland und die Niederlande ist die Türkei sowohl ein Auswanderungs- als auch ein Einwanderungsland. Ihre institutionelle Struktur erfüllt daher eine doppelte Funktion, als Transit- und als Zielland.

Präsidium für Migrationsmanagement: Der wichtigste Akteur der Migrationsverwaltung in der Türkei ist das Präsidium für Migrationsmanagement, das über Provinzdirektionen in allen 81 Provinzen tätig ist. Zu seinen Hauptaufgaben gehören Anträge auf Aufenthaltserlaubnis, Anträge auf internationalen Schutz, Verfahren des vorübergehenden Schutzes, Abschiebungs- und Rückführungsverfahren sowie die behördliche Aufsicht über Ausländer.

Für Menschen, die aus der Türkei nach Europa gehen wollen, spielt das Präsidium eine mittelbare Rolle. So fallen etwa Einreiseverbote gegen Ausländer, Anordnungen des ausländerrechtlichen Verwaltungsgewahrsams (idari gözetim) und der Reisestatus von Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, in seine Zuständigkeit.

Auslandsvertretungen und Konsulate: Wer aus der Türkei mit einem Arbeits- oder Familiennachzugsvisum nach Deutschland oder in die Niederlande reisen möchte, stellt den ersten Antrag in der Regel über die Konsulate des jeweiligen Landes (oder über Dienstleister wie iDATA oder VFS Global). In dieser Phase greifen die Verfahren in der Türkei und das innerstaatliche Recht des Ziellandes ineinander.

Wer sich mit Migration befasst, sollte außerdem wissen, dass nicht nur staatliche Stellen, sondern auch Unterstützungsstrukturen vor Ort und NGOs von entscheidender Bedeutung sind, weil sie in Bereichen wie Rechtsberatung, psychosozialer Unterstützung, Sprachunterricht und Hilfe bei der Arbeitssuche helfen.

Zusammenfassend gehören zu den Grundvoraussetzungen im Migrationsprozess, die Verteilung der behördlichen Zuständigkeiten zu kennen, die entscheidenden Stellen richtig zu bestimmen, je nach Antragsart eine Strategie zu entwickeln und ein Kontaktnetz zu Behörden und lokalen Akteuren aufzubauen.

Quellen

  1. BAMF bamf.de
  2. IND ind.nl
  3. COA coa.nl
  4. Präsidium für Migrationsmanagement goc.gov.tr

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