Das türkische Strafgesetzbuch definiert Spionage nicht und fragt nicht nach der Motivation des Spions. Diese Lücke kann Beamte, die Straftaten aufdecken, und Journalisten, die darüber berichten, dem Spionagevorwurf aussetzen.
Unser Strafgesetzbuch fragt nicht danach, welche Motive für eine der Spionage beschuldigte Person gelten. Nicht einmal der Begriff der Spionage wird definiert.[*] So bleibt die Definition des Begriffs einer von ideologischer Zersplitterung gezeichneten Rechtslehre und der Rechtsprechung überlassen. Auch die Rechtsanwender legen eine beliebige Definition oder die Frage der „Motivation des Spions“, die im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung nicht einmal gestreift wird, nach ihren persönlichen Ansichten und Erfahrungen fest. Daher kann ein anderer Staatsbediensteter, der eine Straftat von Amtsträgern bei der Ausübung ihres Amtes aufdeckt, oder ein Journalist, der darüber berichtet, leicht mit dem Vorwurf der Spionage konfrontiert werden und schwere Haftstrafen erhalten.
Spionage
Obwohl solche Delikte im siebten Abschnitt des türkischen Strafgesetzbuchs mit dem Titel Straftaten gegen Staatsgeheimnisse und Spionage (Art. 326 bis Art. 339) in 14 Artikeln geregelt sind, versteht die Öffentlichkeit unter „Spionage“ meist die Artikel 327 bis 330. Auch die Staatsanwälte stützen ihre Anklagen überwiegend auf diese Artikel. Wir können sie in einer einfachen Tabelle wie folgt zusammenfassen:

Hier stoßen wir auf eine doppelte Lage. Das Beschaffen von „Informationen, die ihrer Natur nach im Hinblick auf die Sicherheit oder die inneren oder äußeren politischen Interessen des Staates geheim bleiben müssen“, und deren Offenlegung sind als getrennte Straftaten geregelt. Zudem werden Beschaffung und Offenlegung dieser Informationen „zum Zweck der politischen oder militärischen Spionage“ in weiteren Artikeln behandelt. Auf eine juristische Diskussion will ich mich nicht einlassen. Mit einer einfachen Internetrecherche findet man zahlreiche Arbeiten dazu.
Bei einer solchen Recherche stößt man auf viele Namen, die dem Spionagevorwurf ausgesetzt waren. Doch nur sehr wenige Menschen wird man finden, gegen die nach den Artikeln 328 und 330, die dem Spionagevorwurf im Strafgesetzbuch entsprechen, ein Urteil ergangen ist. Aus irgendeinem Grund sind die Staatsanwälte in unserem Land beim Anklagen recht großzügig. Kommt die Sache jedoch zum Urteil, wird mangels ausreichender konkreter Beweise für die Beschaffung und Offenlegung geheimer Informationen „zum Zweck der politischen und militärischen Spionage“ nach den Artikeln 327, 329 oder anderen Artikeln des Strafgesetzbuchs entschieden.
Es ist unverständlich, dass sowohl die ermittelnden als auch die Sitzungsstaatsanwälte ohne Beweise und ohne Grundlage auf dem Vorwurf der „Spionage“ beharren. Offen gesagt fällt es schwer, ein anderes Motiv als Böswilligkeit, ideologische Prägung oder politische Erwartungen zu finden.
Kommen wir zur Frage des „Staatsgeheimnisses“.
Staatsgeheimnis
Der Hauptgrund für die Debatten um den Vorwurf der „Spionage“ ist eigentlich, dass der Begriff des Staatsgeheimnisses keine genaue Definition erhalten hat. Zudem fehlt uns noch immer eine gesetzliche Regelung, die die Debatten und Unklarheiten um diesen Begriff beseitigen würde.
Der Gesetzentwurf über Staatsgeheimnisse wurde 2008 ausgearbeitet. Seitdem wartet er auf seine Verabschiedung. Natürlich ist das Inkrafttreten eines solchen Gesetzes für jene Gesetzgeber nicht nützlich, die zu Straftaten neigen und den Begriff „Staatsgeheimnis“ als Schutzschild für ihre Taten nutzen. Erinnern wir uns etwa daran, wie die AKP-Regierung seit 2011 in die Entwicklungen in Syrien eingegriffen hat. Wir sehen, dass fast jede Phase der parlamentarischen Kontrolle entzogen und unter dem Panzer des „Staatsgeheimnisses“ eine Kette von Straftaten begangen wurde. Dass die Verabschiedung des Gesetzentwurfs über Staatsgeheimnisse von denen, die unter Ausnutzung des Einflusses ihres Amtes Straftaten begehen, nicht gewollt wird, versteht sich, um eine bei Juristen beliebte Wendung zu gebrauchen, von selbst.
Doch so viel muss gesagt werden: Da es für die Begriffe Staatsgeheimnis und Spionage keine klaren rechtlichen Definitionen gibt, verfügen die Gerichte über einen weiten Ermessensspielraum. Dass dieser weite Spielraum nicht zur Herstellung von Gerechtigkeit, sondern willkürlich und parteiisch zur Erlangung politischer Vorteile genutzt wird, haben wir im Prozess um die „MİT-Lastwagen“ gesehen, den die 16. Strafkammer des Kassationshofs als erste Instanz führte.
Die 16. Strafkammer des Kassationshofs konnte nicht entscheiden, ob der Materialtransport mit den in Adana angehaltenen, angeblich dem MİT gehörenden Lastwagen und das Material darin ein Staatsgeheimnis darstellten. Oder vielmehr: Sie wollte es nicht entscheiden. Ohne Prüfungsbedarf zu sehen, nahm sie die Angabe in den Schreiben des MİT an Staatsanwaltschaft und Gericht, „die MİT-Mitarbeiter hätten eine Aufgabe im Rahmen eines Staatsgeheimnisses ausgeführt“, als wahr hin. Dabei war zu jener Zeit (und selbst zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags), wer bestimmen darf, was ein Staatsgeheimnis ist, nichts als ein Rätsel.
Ob ein amtliches Dokument „Informationen, die ihrer Natur nach im Hinblick auf die Sicherheit oder die inneren oder äußeren politischen Interessen des Staates geheim bleiben müssen“ enthält, lässt sich womöglich an den Stempeln erkennen, die den Geheimhaltungsgrad angeben. Doch ohne den zuständigen Stellen ein amtliches Dokument vorzulegen, darauf zu beharren, dass eine von Amtsträgern ausgeübte Tätigkeit unter das Staatsgeheimnis fällt, ist gleichbedeutend damit, auf der Richtigkeit einer Annahme zu beharren. Und dass die Sicherheitskräfte, die an der Kontrolle dieser Tätigkeit beteiligt waren, dem Spionagevorwurf ausgesetzt und sogar bestraft werden, ist schlichtweg Rechtlosigkeit, schlichtweg eine Rechtsverletzung.
Diese Punkte müssen auch berücksichtigt werden, wenn man die Verhaftung des ehemaligen Soldaten Metin Gürcan, eines der Gründer der DEVA-Partei, wegen Spionagevorwürfen zu verstehen versucht. Wir müssen nicht nur gegenüber Metin Gürcan und den im MİT-Lastwagen-Prozess verurteilten Staatsanwälten und Gendarmen, sondern auch gegenüber Osman Kavala, Can Dündar und allen, die der Spionage beschuldigt werden, denen vorgeworfen wird, Informationen und Dokumente mit Staatsgeheimnischarakter beschafft oder offengelegt zu haben, und die vor Gericht stehen, Zurückhaltung üben.
Ganz abgesehen von der „Unschuldsvermutung“, einem Grundprinzip des universellen Rechts, gebietet es die Fairness, dass alle Menschen und Gruppen, die infolge falscher oder böswilliger Rechtsauslegung Unrecht erlitten haben, zehnmal nachdenken und einmal sprechen, bevor sie Menschen, gegen die strafrechtlich ermittelt wird, als „Spion, Verräter, Terrorist“ bezeichnen.
Geheimnis oder Staatsgeheimnis? Was ist Ehrensache?
- Die Wahrheiten, die mit dem Vorfall der MİT-Lastwagen ans Licht kamen, sind Staatsgeheimnis. Der Prozess ist abgeschlossen; dass das Vorgehen rechtswidrig war, wurde mit allerlei Beweismitteln belegt. In den Medien wurde vieles geschrieben, gezeichnet und gesagt. Obwohl man genau wusste, dass es kein Geheimnis gab, wurde über den Begriff „Staatsgeheimnis“ verhandelt. Keiner von uns, einschließlich der Abgeordneten, weiß, welche Entscheidungen hinter verschlossenen Türen über die Syrienpolitik der Türkei getroffen wurden und in welches Abenteuer jenseits unserer Grenze wir hineingezogen wurden. Warum? Staatsgeheimnis.
- Die Wahrheiten über den 15. Juli sind Staatsgeheimnis. Diejenigen, die sprechen müssten, um jene „heiße“ Nacht aufzuklären, deren viele Aspekte noch umstritten sind und die der offiziellen Darstellung widersprechende Fragezeichen enthält, äußern sich weder vor Gericht noch in den Parlamentskommissionen. Warum? Staatsgeheimnis.
- Ein an der Heeresfliegerschule tätiger Major begibt sich zum MİT-Gelände in Yenimahalle und macht eine Meldung. Doch die Einzelheiten der Aussagen dieses Majors erfahren wir nie. Warum? Staatsgeheimnis.
- MİT-Staatssekretär Hakan Fidan geht wenige Stunden vor Beginn der Ereignisse ungehindert im Generalstab ein und aus. Mit wem er worüber gesprochen hat, weiß niemand. Warum? Staatsgeheimnis.
- Einigen Behauptungen zufolge gab es kurz vor den Ereignissen auch hochrangige Kontakte mit dem Kommandeur der Spezialkräfte, Generalleutnant Zekai Aksakallı. Wissen wir, was bei diesen Kontakten besprochen wurde? Nein. Warum? Staatsgeheimnis.
- Wissen wir, was hinter den Kulissen der Wahrheiten steckt, die mit den Operationen vom 17./25. Dezember ans Licht kamen? Nein. Wissen wir, wohin die Millionen Dollar geschickt wurden, die die Familie Erdoğan auf Grundlage der beschlagnahmten Gelder und durchgesickerten Telefonaufnahmen angeblich vor der Beschlagnahme beiseitegeschafft hat? Nein. Warum? Staatsgeheimnis.
- Zu den Vorwürfen über das Vermögen der regierenden Familie bei ausländischen Banken, vor allem in Großbritannien und Katar, gibt es keine Erklärung, die die Öffentlichkeit zufriedenstellt. Warum? Staatsgeheimnis.
- Ob der Staatspräsident ein Hochschuldiplom hat oder nicht, wissen wir nicht. Warum? Staatsgeheimnis.
- Susurluk? Staatsgeheimnis.
- Die 90er-Jahre, die unaufgeklärten Morde? Staatsgeheimnis.
Hier liegt mit Sicherheit ein sehr ernster Fehler und eine falsche Begriffsbestimmung vor. Sonst würden wir so viele „geheimnisvolle“ und illegale Vorgänge nicht mit „Staatsgeheimnis“ abtun. Wer das Spiel „Schau auf den Seiltänzer“ spielt, weiß, was er tut und was er den Blicken entzieht. So viel ist sicher. Doch ist sich die aufgeklärte Öffentlichkeit bewusst, was sie übersieht? Die Zukunft eines Landes wird verpfändet, indem man sich hinter dem Vorhang des „Staatsgeheimnisses“ versteckt. Die Haltung „Ein Geheimnis ist Ehrensache“ ist im Müll gelandet, seit sie sich in die Haltung „Ein Staatsgeheimnis ist Ehrensache“ verwandelt hat. Jedes „Geheimnis“, das die mafiöse Regierungsweise erfindet, verweist auf eine potenzielle und schwere Straftat, die die Zukunft des Landes und der Generationen verpfändet.
Der gesetzlich nicht geklärte Begriff „Staatsgeheimnis“ wird als Schwert und rote Linie von Politik und Justiz benutzt. Staatsanwälte dürfen Menschen nicht mit einem Begriff anklagen, der nicht klar definiert ist und dessen Merkmale nicht festgelegt sind. Richter dürfen nicht unter der Annahme, ein Begriff ohne Rechtsgrundlage sei verletzt worden, Strafurteile fällen. Politiker dürfen sich nicht hinter diesem Begriff verstecken, um ihre Straftaten zu verdecken und andere anzufahren. Die Medien dürfen diesen Begriff nicht als Waffe benutzen, um jedem Beliebigen das Etikett Spion, Verräter oder Terrorist anzuheften.
[*] Ist es Aufgabe des Strafgesetzbuchs, Spionage zu definieren? Muss also jede Straftat definiert werden? Das müsste man natürlich gesondert diskutieren. Doch das Gesetz hat die Straftat dort definiert, wo es wollte, und dort nicht, wo es nicht wollte.
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