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Opfer in der digitalen Welt: Das neue Gesicht von Überwachung, Zensur und Widerstand

Als die Plätze enger wurden, wanderte die Opposition auf den Bildschirm; nun wird auch der Bildschirm enger. Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651, die Friedensstrafrichter und die Folgsamkeit der Plattformen errichten im digitalen Raum eine neue Zensurordnung.

Am 24. Juni 2026 wurde die Stand-up-Show „Ölü Deniz“ („Totes Meer“) des Komikers Deniz Göktaş auf YouTube hochgeladen und in kurzer Zeit millionenfach aufgerufen. Die Show greift mit Humor viele aktuelle Themen auf, von den in Silivri inhaftierten Politikern bis zur Krise um die „absolute Nichtigkeit“ in der CHP. Dann kam, was kommen musste. Beiträge auf X mit Ausschnitten aus der Show wurden nach Artikel 8/A des Gesetzes Nr. 5651 mit der Begründung „Schutz der nationalen Sicherheit und öffentlichen Ordnung“ gesperrt. Diesmal also befand man, dass die Witze eines Komikers die nationale Sicherheit eines Staates bedrohen.

Eigentlich ist das kein Einzelfall, sondern das jüngste Glied einer Gewohnheit. Die Opposition, die bis gestern auf Straßen, Plätzen und in Kaffeehäusern stattfand, ist heute weitgehend auf den Bildschirm gewandert. Je mehr der physische öffentliche Raum schrumpfte, desto mehr verlegten die Menschen ihren Widerspruch in soziale Medien, unabhängige Nachrichtenseiten, Podcasts und YouTube-Kanäle. Verlegt haben sie ihn, doch auch auf diesen digitalen Kanälen erleben wir dieselbe Zensur, dieselbe Überwachung und denselben Druck, jeden Tag stärker. Und wir sind dem nicht zufällig ausgesetzt, sondern über einen bestimmten rechtlichen Mechanismus.

Das Gesetz Nr. 5651 und die Friedensstrafrichter

Das Rückgrat der Internetzensur in der Türkei ist das Gesetz Nr. 5651, insbesondere sein 2015 eingeführter Artikel 8/A. Der Artikel erlaubt die Entfernung von Inhalten und Zugangssperren aus weit gefassten Gründen wie nationaler Sicherheit, öffentlicher Ordnung, Verbrechensverhütung und Schutz von Leben und Eigentum. In der Regel ordnet ein Friedensrichter in Strafsachen (Sulh Ceza Hâkimi) die Sperre an. In dringenden Fällen kann der Präsident der Behörde für Informations- und Kommunikationstechnologien (BTK) auf Antrag des Präsidialamts oder der zuständigen Ministerien entscheiden; diese Entscheidung muss binnen vierundzwanzig Stunden einem Richter vorgelegt werden, der binnen achtundvierzig Stunden entscheidet. Die Zugangsanbieter setzen sie binnen vier Stunden um. Ein Konto, eine Meldung, ein Video, morgens noch sichtbar, ist abends verschwunden.

Das Ausmaß ist nicht gering. Nach den EngelliWeb-Daten des Vereins für Meinungsfreiheit (İFÖD) war die Zahl der von der Türkei aus gesperrten Websites und Domains Ende 2025 auf über 1,5 Millionen gestiegen; 875 verschiedene Behörden und Richter hatten diese Entscheidungen getroffen. Im März und September 2025 wurde die Bandbreite sozialer Netzwerke und Messenger-Dienste insgesamt rund 63 Stunden lang gedrosselt. Nachdem der Oberbürgermeister von Istanbul im März 2025 in Gewahrsam genommen worden war, wurden zwischen dem 19. März und dem 12. April nach Artikel 8/A 471 X-Konten gesperrt. Diese Konten hatten zusammen mehr als 17 Millionen Follower und reichten von Politikern und Journalisten bis zu Studierendenorganisationen und der Frauenbewegung.

Dabei gibt es auch einen ironischen Punkt: Das Verfassungsgericht hielt die Sperrregelung in Artikel 9 zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen für unverhältnismäßig und hob sie auf. Auch bei Artikel 8/A stellte es wiederholt erhebliche Defizite beim Schutz der Meinungsfreiheit fest. Doch die Friedensrichter verhängen Sperren weiterhin im selben Tempo. Der Zensur kann also nicht einmal ein Urteil des höchsten Gerichts Einhalt gebieten.

Ein Konto, ein Kanal, eine Entscheidung

Konkrete Beispiele machen das Bild deutlich. Das X-Konto der Zeitung Cumhuriyet wurde im April 2026 auf Beschluss eines Friedensrichters in Elazığ mit der Begründung „nationale Sicherheit und öffentliche Ordnung“ gesperrt. Das Konto des stellvertretenden Vorsitzenden der Partei der Arbeit (EMEP) wurde unmittelbar nach einer NATO-Protestaktion, an der er teilgenommen hatte, auf Grundlage desselben Artikels gesperrt. Im Juni 2026 wurden die X-Konten der LGBTİ+-Kommission des Menschenrechtsvereins (İHD), von Mor Çatı und zahlreicher Frauen- und Menschenrechtsorganisationen wiederum nach 8/A unsichtbar gemacht.

Bei YouTube greift dieselbe Logik. 454 im Lauf der Jahre veröffentlichte Videos von Grup Yorum, Kanäle von Anbietern mit Hunderttausenden Abonnenten sowie Website und Konto einer Satirezeitschrift wegen einer Karikatur wurden alle mit derselben Schablone „nationale Sicherheit“ gesperrt. Ein Tweet, ja sogar ein Like kann heute zu Ermittlungen wegen „öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen“ oder „Beleidigung des Präsidenten“ führen.

Auffällig ist, dass diese Liste ein breites Spektrum umfasst, von einer linken Partei bis zur Satirezeitschrift, von einer etablierten oppositionellen Zeitung bis zur Menschenrechtsorganisation. Denn es geht nicht mehr nur darum, „was gesagt wird“. Auch „wer es sagt“, soll unter staatliche Kontrolle gebracht werden. Zensur und Sperren, die lange mit der „FETÖ“-Rhetorik gerechtfertigt wurden, treffen nun auch Gruppen unterschiedlicher politischer und weltanschaulicher Richtung.

Auch die Stimme aus dem Ausland ist nicht sicher

Als der Druck zunahm, begannen viele Oppositionelle, sich aus dem Ausland Gehör zu verschaffen. Man könnte meinen: Wenigstens dort können sie frei sprechen. Leider ist dem nicht so. Auch ein Social-Media-Konto, das aus dem Ausland betrieben wird, wird in der Türkei gesperrt, gegen die Urheber wird ermittelt, und bei einer Rückkehr drohen Maßnahmen wie eine Ausreisesperre. Eine Stimme, die die Grenze überschreitet, wird zum Schweigen gebracht, damit sie im Land nicht gehört wird.

Das Bitterste ist, dass sich, während all das geschieht, in der Türkei kaum nennenswerter Widerspruch regt. Oft gar keiner. Wird ein Konto gesperrt, zucken jene, die nicht zum politischen Lager seines Inhabers gehören, mit den Schultern. Genau dieses Schweigen und diese Teilnahmslosigkeit machen Druck und Einschüchterung unaufhaltsam. Und so ist es auch gekommen. Die Zeit, in der man sich vom Satz „Erkennt ihr die Gefahr?“ noch etwas versprechen konnte, ist längst vorbei.

Schweigen und Lagerdenken

Offen gesagt rebelliere ich innerlich, wenn ich Menschen sehe, die so tun, als hätten wir das nie zuvor erlebt. Als per Notstandsdekret mehr als 125.000 öffentlich Bedienstete entlassen und Tausende Einrichtungen geschlossen wurden, gab es jene, die es mit „Die werden schon ihre Gründe haben“ und „Der Staat darf seine Kinder auch strafen“ abtaten. Dieses Schweigen erleichterte jeden weiteren Schritt. Nun läuft auf der digitalen Bühne derselbe Film. Wer heute schweigt, weil das Konto eines anderen Lagers gesperrt wird, findet morgen niemanden an seiner Seite, wenn sein eigenes Konto gesperrt wird.

Genau das lieben despotische Herrscher am meisten: die Gesellschaft in Lager zu spalten, jedes Lager nacheinander in die Enge zu treiben und das eine ins Visier zu nehmen, während die anderen schweigen, und dann das nächste, sobald jenes verstummt. Angesichts von Unrecht zu sagen „aber der dachte ja nicht wie ich“, erleichtert dem Despoten die Arbeit. Rechte sind nicht teilbar. Wird ein Journalist zum Schweigen gebracht, gleich bei welcher Zeitung, trifft das das Recht aller auf Information.

Der Fehler von gestern, die Lehre von heute

Es gibt noch eine Feinheit. Einige von denen, die heute zensiert werden, haben gestern vielleicht geschwiegen, als andere zum Schweigen gebracht wurden, und mitunter sogar applaudiert. Ihnen das vorzuhalten, ist natürlich sehr leicht. Man kann sich jederzeit dazu berechtigt fühlen. „Na, wie schmeckt es euch?“ zu sagen, mag sogar eine flüchtige Genugtuung verschaffen.

Aber das ist falsch. Einem Opfer heute seinen früheren Fehler vorzuhalten, nützt weder dieser Person noch stärkt es den gemeinsamen Kampf. Die Tugend liegt darin, von einem Fehler von gestern umkehren zu können. Wenn jemand, und sei es spät, zu der Einsicht gelangt ist, dass Zensur falsch ist, ist das ein Grund zur Freude. Statt diese Umkehr zu würdigen, alte Sünden immer wieder aufzutischen, drängt die Menschen in die Defensive und lichtet die Reihen. Dieser Kampf lässt sich aber nur gewinnen, wenn die Reihen breiter werden. Man muss nicht vergessen, was gestern war. Doch es ständig wie einen Trumpf auf den Tisch zu legen, heißt nichts anderes, als dem Despoten die Arbeit des Spaltens abzunehmen.

Wie demokratisch ist der digitale Raum?

Hier müssen wir uns auch einer unbequemen Frage stellen. Ist der digitale Raum so frei, wie wir glauben?

Nein. Soziale-Medien-Plattformen sind kein öffentliches Eigentum, sondern private Unternehmen. Plattformen, die in der Türkei Büros eröffnet haben, kommen den Sperrforderungen des Staates im Namen der Gesetzestreue weitgehend nach. Die İFÖD nennt dies ein „Regime digitalen Gehorsams“: Während die Plattformen formal transparent erscheinen, werden sie in der Praxis zu einem willfährigen Teil des staatlichen Zensurapparats. Wenn X ein Konto „in der Türkei unsichtbar“ macht, nimmt das Unternehmen, das die Entscheidung umsetzt, ebenso seinen Platz in dieser Gleichung ein wie der Richter, der sie erlassen hat.

Und mit der Zensur ist es nicht getan. Algorithmen nähren die Polarisierung, Trollarmeen verzerren die Agenda, Desinformation verbreitet sich ebenso schnell wie Information. Der digitale Platz wird also von außen durch den Staat beschnitten und von innen durch kommerzielle und manipulative Dynamiken geformt. Der Ort, den wir für die Wiege der Freiheit hielten, ist in Wahrheit ein ziemlich brüchiger Boden.

Was tun?

So düster das Bild auch ist, es hat keinen Sinn, uns selbst Hilflosigkeit aufzuerlegen.

Erstens: Rechtsverletzungen dokumentieren. Unabhängige Beobachtungsprojekte wie EngelliWeb halten Daten fest, die der Staat nie offenlegt, und machen Zensur sichtbar. Auch wenn diese Aufzeichnungen heute nichts nützen, können sie morgen die Grundlage dafür sein, Rechenschaft einzufordern.

Zweitens: das Lagerdenken ablehnen. Eine prinzipientreue Haltung zeigen, gleich wessen Konto gesperrt wird. Hat man einmal gesagt „der gehört nicht zu uns“, kommt früher oder später jeder an die Reihe.

Drittens: Druck auf die Plattformen ausüben. Dass sich Social-Media-Unternehmen der Zensur beugen, ist nicht unvermeidlich. Organisationen wie İFÖD, Human Rights Watch und ARTICLE 19 rufen diese Unternehmen auf, sich der staatlichen Zensur zu widersetzen. Je stärker dieser Ruf wird, desto schwerer wird es den Unternehmen fallen, gleichgültig zu bleiben.

Viertens: digitale Kompetenz. Wie man Zensur umgeht, sicher kommuniziert und Informationen überprüft, lässt sich lernen und lehren. Das Können der jungen Generation auf diesem Gebiet ist einer der Punkte, an denen Unterdrückungsregime am meisten zu kämpfen haben. Denn im digitalen Zeitalter ist es nahezu unmöglich, den Informationsfluss ganz zu stoppen.

Die Verantwortung Europas

An dieser Stelle fallen auch den europäischen Ländern gewisse Verantwortlichkeiten zu. Natürlich hat es eine Logik, in den Beziehungen zwischen Staaten die Interessen voranzustellen. Handel, Migration, Sicherheit, alles liegt auf dem Verhandlungstisch. Doch wenn diese Interessenrechnung dazu führt, konkrete Rechtsverluste zu übersehen, entstehen andere Kosten: emotionale Entfremdung.

Und zwar so: Ein in Europa lebender Mensch türkischer Herkunft sieht, dass in seiner Heimat ein Konto gesperrt und ein Journalist zum Schweigen gebracht wird. Dann sieht er, dass das Land, in dem er lebt, dazu kein einziges Wort sagt. Weil dieses Land mit Ankara gerade ein Migrationsabkommen oder ein Rüstungsgeschäft verhandelt. Genau hier wird dieser Mensch doppelt allein gelassen: einmal, weil seine Heimat ihn zum Schweigen bringt, und einmal, weil das Land, in dem er lebt, angesichts dieses Drucks und dieser Zensur schweigt.

Diese doppelte Einsamkeit wird zu einer still wachsenden Kränkung. Sie erschwert die Integration, zermürbt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und vertieft das Gefühl „hier konnte ich nicht ankommen, dort konnte ich nicht bleiben“. Die Psychologie des Schwebezustands kann sich zu einem sehr tiefen Trauma auswachsen. Solange das Wohnsitzland zu der Diskriminierung und Zensur schweigt, die seine eigenen Einwohner in ihrer Heimat erleben, wächst diese emotionale Entfremdung von Tag zu Tag. Die Sache ist also nicht nur eine innere Angelegenheit der Türkei. Wenn Europa die Stimme erhebt gegen das Unrecht, das jemandem in seiner Heimat widerfährt, der in einer deutschen Kleinstadt lebt, Steuern zahlt und sein Kind auf eine Schule dieses Landes schickt, ist das nicht nur eine Gewissenspflicht, sondern auch eine Investition in den eigenen sozialen Frieden. Ja, jede Zensurentscheidung passt auf eine kleine Seite. Ein paar Paragrafen, ein Stempel, eine Begründung. Ihr gegenüber steht die leere Seite, die Tausende zugleich auf ihren Bildschirmen sehen: „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar.“ Wer diesen Satz sieht, merkt, dass er in die Rolle eines nicht vertrauenswürdigen Bürgers gedrängt wird. Doch jede gesperrte Seite hinterlässt einen Grund mehr, nicht zu schweigen.

Quellen

  1. Verein für Meinungsfreiheit (İFÖD) – EngelliWeb ifade.org.tr
  2. Gesetz Nr. 5651 mevzuat.gov.tr
  3. ARTICLE 19 article19.org

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