Das Recht definiert das Opfer allein als den durch eine Straftat Geschädigten; doch auch ungerechte Regelungen und Machtkämpfe bringen Opfer hervor. Der Autor hinterfragt die Opferrollen, die außerhalb des Rechts bleiben.
Ist Opfersein immer ein Thema, das im Bereich des Rechts behandelt werden kann? Auf den ersten Blick scheint es so. Denn Rechtstexte neigen oft dazu, den durch eine Straftat Geschädigten als „Opfer“ zu definieren. Leider können wir sagen, dass diese Neigung auch in unserem Alltag wirksam ist.
Im Strafrecht wird der durch eine Straftat Geschädigte „Opfer“ genannt. Im Alltag muss man jedoch nicht unbedingt durch eine begangene Straftat geschädigt worden sein, um Opfer zu werden. Auch eine ungerechte Verteilung, Beziehung oder Kommunikation kann dazu führen, dass eine der Parteien zum Opfer wird. Oder Sie können, wie im Sprichwort „Wenn Elefanten kämpfen, leidet das Gras“, als Dritter aus dem Machtkampf anderer als Opfer hervorgehen. In diesem Fall kann es schwierig sein, Unterstützung dafür zu finden, wie Ihre materiellen oder immateriellen Verluste ausgeglichen werden.
Das Leben verläuft nicht immer in gewohnten Bahnen. Manchmal können uns außergewöhnliche Entwicklungen in die Zange nehmen. Dann stehen wir womöglich plötzlich als Opfer eines Kampfes da, an dem wir gar nicht beteiligt sind. Muss man das Opfersein nennen? Diese Frage ist schwer zu beantworten.
Andererseits kann es auch vorkommen, dass das Rechtssystem, dessen Aufgabe es ist, das Opfer festzustellen und das erlittene Unrecht wiedergutzumachen, selbst zu einer Quelle des Unrechts wird. Die Ohnmacht, der der Einzelne in einer solchen Lage ausgesetzt ist, zu überwinden, ist sehr schwer. In der heutigen Türkei sehen wir mit Schmerz und Zorn zu, wie Legislative, Exekutive und Judikative den Grundsatz der Gewaltenteilung missachten und sich, als hätten sie sich darauf verständigt, in einen Mechanismus verwandeln, der Opfer produziert.
Der Einzelne, dem konkrete Auswege weitgehend versperrt sind, sucht den Ausweg womöglich in depressivem Verhalten oder in reaktiven Handlungen, die ihn in kriminelle Verfahren führen können. Dann wird er womöglich in ein neues Opferabenteuer geschleudert (diesmal jedoch durch eigene Fehler). Das dürfte ein Beispiel dafür sein, wie man in einer Sache, in der man im Recht ist, ins Unrecht geraten kann.
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Die größten Opferrollen entstehen durch die Praktiken von Staaten. Denn der Staat ist ein Machtzentrum, dem der Einzelne, der seinen Alltag ordnen will, blind vertrauen möchte. Und fast niemand rechnet mit der Möglichkeit, dass ihm von diesem Machtzentrum Schaden zugefügt werden könnte.
Genau an diesem Punkt werden Angelegenheiten, die von der Staatsgewalt „irgendwie“ in den Bereich des Rechts hineingedrängt werden, zu einem System, das Opfer erzeugt. Dass die staatliche Autorität wegen unserer politischen Haltung oder Identität über uns herfällt, ist dessen verbreitetste Form. Die „parteiische“ Haltung des Staates gegenüber Handlungen, die er für seine Existenz und sein Wohl für bedenklich hält, oder gegenüber Situationen, die sich aus der (religiösen, ethnischen, zugehörigkeitsbezogenen) Identität der Einzelnen ergeben, kann ausreichen, damit ein Bild von Opfern und Opferrollen entsteht. In einer solchen Lage bleibt den Einzelnen kein Ausweg mehr, um sich gegen die Staatsgewalt zu verteidigen (also nicht zum Opfer zu werden). Denn eine Regierungsauffassung, die ihre Bedrohungswahrnehmung an Identitäten und Persönlichkeiten festmacht, hat das Recht längst unter ihre Vormundschaft gestellt.
Ein Rechtssystem unter der Vormundschaft der öffentlichen Gewalt wird, statt Unrecht wiedergutzumachen, als System selbst zur Entstehung neuen Unrechts beitragen beziehungsweise trägt bereits dazu bei. In der Türkei kann man heute in fast jeder Familie, unter Verwandten oder Nachbarn Beispiele dafür finden.
Letztlich ist die Straftat ein rechtlicher Begriff. In Gesetzestexten und in der Rechtslehre ist die Straftat ausführlich definiert und erläutert worden. Gleichwohl können dem Zeitgeist entsprechend im Recht und damit natürlich auch in der Definition der Straftat gewisse Nuancen entstehen. Es ist sogar möglich, dass bei der Entstehung dieser Nuancen der Einfluss politischer Strömungen der Zeit sichtbar wird. Niemals jedoch darf zugelassen werden, dass dieser Wandlungsprozess unter den Einfluss der interessengeleiteten Sichtweisen politischer Machthaber gerät. Andernfalls gerät das Recht in den Dienst der Politik, und dann kann weder das Gerechtigkeitsbedürfnis der Gesellschaft befriedigt noch das Vertrauen des Einzelnen in die Gerechtigkeit gesichert werden.
Der durch das Opfersein entstandene Rechtsverlust kann im Bereich des Rechts zumindest teilweise ausgeglichen werden. Das „Unrecht“ desjenigen, dessen Recht im Sinne der gesetzlichen Straftatdefinition verletzt wurde, wird innerhalb der vom Straf- oder Verwaltungsrecht gesetzten Grenzen und auf das „Konkrete“ reduziert „wiedergutgemacht“. Das heißt, der Täter kann nach dem Strafrecht bestraft oder zur Zahlung eines „immateriellen“ Schadensersatzes verurteilt werden. Inwieweit die Bestrafung des Täters oder der immaterielle Schadensersatz die seelischen Wunden des Opfers heilt, lässt sich kaum abschätzen. Doch ein anderer funktionierender Weg, damit das Rechtssystem der Gesellschaft Gerechtigkeit verschafft, ist vorerst nicht in Sicht.
Um Unrecht wiedergutzumachen und entstandene Rechtsverluste auszugleichen, müssen wir weiter danach suchen, auch legitime Wege und Methoden außerhalb des Rechts in unser Leben einzubeziehen.
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