Militärschüler und Wehrpflichtige waren „Kinder des Staates“, die unter dessen Schutz standen. Der Autor hinterfragt aus rechtlicher Sicht die Lage der nach dem 15. Juli angeklagten Militärschüler.
Bild: Eusebius / Wikimedia Commons, CC BY 3.0
Kinder, die von ihrer Familie misshandelt oder ausgegrenzt werden, sollten notfalls vom Staat in Obhut genommen und unter diesem Schutz, mit Befriedigung all ihrer Bedürfnisse, zu nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft gemacht werden. Auch das gehört zu den „Schutzpflichten“ des Staates!
Doch was geschieht, wenn ein Kind in staatlicher Obhut der Gewalt des Staates ausgesetzt wird? Wem klagt dieses Kind sein Leid, und wer schützt es? An der juristischen Fakultät sagten unsere Professoren, wenn sie über die Funktion der Justiz sprachen: „Wenn das Fleisch verdirbt, salzt man es, aber was geschieht, wenn das Salz verdirbt?“
Ich spreche von den „Kindern des Staates“. Von Kindern, deren Familie der Staat ist … Die einen sind Kinder, die schon in jungen Jahren auf Militärschulen kamen und den Staat, unter dessen Schutz sie standen, als Mutter und Vater betrachteten; die anderen sind Kinder, die mit Hennaabenden, Trommel und Zurna im produktivsten Alter dem Staat zur Ableistung des Wehrdienstes anvertraut wurden.
Wir alle kennen sie! Ich spreche von Militärschülern, Soldaten und einem Teil der Offiziersanwärter.
Derzeit sitzen fast 500 Militärschüler, fast 250 Leutnantsanwärter und fast 150 Soldaten in Haft, viele von ihnen in den Prozessen zum 15. Juli mit lebenslanger Haft bedroht. Wir kennen sie von der Schließung ihrer Schulen per Notstandsdekret, von der Entlassung von 17.000 Menschen ohne jede Prüfung, vom Lynchmord an Murat Tekin und Ragıp Enes Katran durch Zivilisten auf der Bosporus-Brücke, von den nie verstummenden Klagen Melek Çetinkayas und der anderen Kadettenmütter und von der Gleichgültigkeit oder den sehr schwachen Reaktionen von Politik und Zivilgesellschaft.
Die Vergangenheit
Ja. Die „Kinder des Staates“ erfahren Gewalt und Unterdrückung von ihren Eltern, während der Rest der Gesellschaft sagt: „Der Staat wird schon wissen, was er tut“, oder nach dem Motto „Eltern lieben und schlagen“ kaum daran denkt, sich in Familienangelegenheiten einzumischen.
Mit dem Satz „Aber auch sie haben Waffen auf das Volk gerichtet!“ wird Tausenden Kindern und Jugendlichen wegen einiger vereinzelter Vorfälle in der Nacht des 15. Juli die Luft abgeschnürt. Rechtlich gesehen können diese Militärschüler, Anwärter oder Soldaten, abgesehen von individuell begangenen Straftaten, in diesen Verfahren allenfalls „Zeugen“ sein. Selbst wenn sie irgendwie auf die Anklagebank gesetzt wurden, müsste je nach Lage ein „Absehen von Strafe“ oder ein „Freispruch“ erfolgen.
Die meisten dieser Kinder haben in jener Nacht nicht einmal eine Waffe in die Hand genommen. Ob Soldat oder Militärschüler, von ihnen kann nicht erwartet werden, dass sie über eine militärische Operation Bescheid wussten, zu der sie eingeteilt wurden. Nach dem „Need-to-know-Prinzip“ war es nicht einmal möglich, einem von ihnen diese Information zu geben. Keiner von ihnen wusste vom Putsch. Diese Kinder hatten die Befehle ihrer Kommandeure oder Vorgesetzten, ohne zu wissen, dass es sich um einen Putschversuch handelte, mit routinemäßigem „Pflichtbewusstsein“ angenommen und danach gehandelt. Sie hatten keine Befugnis zur Eigeninitiative und waren nicht in der Lage, gegen Befehle zu handeln oder einen Befehl zu hinterfragen. Abgesehen davon wurden viele Schülergruppen mit dem Hinweis „Es gibt eine Übung“ oder unter dem Namen „Ausbildung“ in Busse gesetzt. Folglich sollten diese Personen auch keine strafrechtliche Verantwortung tragen.
Im Strafrecht gibt es eine Grundregel. Unterliegt der Täter einem unvermeidbaren Irrtum darüber, dass seine Tat Unrecht darstellt, handelt er also in der Überzeugung, sein Handeln sei nicht rechtswidrig, stelle kein Unrecht dar und sei rechtmäßig, und ist dieser Irrtum unter den gegebenen Umständen unvermeidbar, dann kann er nicht mehr be-straft wer-den (Art. 30 Abs. 4 des türkischen Strafgesetzbuchs Nr. 5237). Bei der Beurteilung der Unvermeidbarkeit werden Kenntnisstand, Ausbildung sowie das soziale und kulturelle Umfeld der Person berücksichtigt. Es ist unmöglich, dass selbst die unerfahrenen Richter, die man hastig auf die Strafrichterbank gesetzt hat, dies nicht wissen.
Was also hat die Justiz, eines der drei Hauptorgane des Staates, der sein „goldenes Zeitalter“ erlebt, gegen diese Schüler? Warum werden diesen Kindern Strafen wie lebenslange und erschwerte lebenslange Haft zugemutet, die mit Vernunft, Gewissen und Recht nicht zu vereinbaren sind und der Kriminalpolitik diametral widersprechen? Warum behandelt der Staat seine eigenen Kinder so?
Meiner Ansicht nach liegt die Antwort auf diese Frage in den Zahlen.
Zahlen lügen nicht
Obwohl fast sechs Jahre vergangen sind, ist der 15. Juli noch immer voller Dunkelheit. Die Regierung, die inzwischen zum Staat geworden ist, weiß genau: Je größer und schrecklicher sie das Ereignis der Öffentlichkeit präsentiert, desto mehr profitiert sie davon, und das ist ihr bis heute gelungen. Deshalb sind sowohl die ersten Zahlen zum 15. Juli als auch die Zahlen aus den Prozessen von großer Bedeutung.

Aus den unten dargelegten Gründen werde ich nun anhand der Zahlen erläutern, wie die „Gruppe der Unerfahrenen, Unbefugten und Ranglosen“ in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den Putschprozessen als reines „Füllmaterial“ benutzt wurde. Zahlen lügen schließlich nicht!
Betrachten wir diese Zahlen nun etwas genauer.
Unmittelbar nach dem 15. Juli gaben die türkischen Streitkräfte die Zahl der am Putschversuch beteiligten Angehörigen mit 8651 an. Davon waren 14 Prozent (1214 Personen) Militärschüler und 19 Prozent (1676) Soldaten und Unteroffiziere im Mannschaftsdienstgrad. Insgesamt bestanden 33 Prozent, also jeder Dritte, aus Soldaten oder Schülern ohne jede Befugnis.
Zudem sind in dieser Zahl, abgesehen von den Absolventen der Kriegsakademien, fast 700 Leutnantsanwärter nicht enthalten, von denen viele erst drei bis fünf Monate Soldat waren und kaum Waffen- oder Militärerfahrung hatten! Rechnet man die vor allem im Prozess zum Kommando der Gendarmerieschulen (257 Leutnantsanwärter der Gendarmerie), im Akıncı-Prozess (79 Leutnantsanwärter der Luftwaffe), im Prozess zur Heeresakademie (156 Leutnantsanwärter) und in einigen weiteren Putschprozessen Angeklagten mit insgesamt rund 700 Leutnantsanwärtern hinzu, steigt der Anteil weiter und übersteigt 40 Prozent.
Bis zu den Prozessen, also bei den ersten Zahlen, ging diese Taktik auf, und dank dieser Soldaten, Schüler und Anwärter wurde die Zahl der am Putsch beteiligten Soldaten deutlich aufgebläht. Ohne die zahlenmäßige Unterstützung der „Kinder des Staates“ wäre die Zahl der beteiligten Soldaten um 40 Prozent geringer gewesen, und das wäre keine befriedigende Erklärung für die Öffentlichkeit gewesen.
Eine weitere Zahl ist, dass in den Prozessen insgesamt gegen 4890 Angeklagte Strafen verhängt wurden. Ihre Verteilung nach Dienstgrad und Strafe sieht kurz gefasst so aus.

Betrachtet man Grafik und Tabelle, so sieht man, dass diese drei Gruppen (Leutnantsanwärter, Militärschüler, Unteroffiziere/Soldaten) einen sehr großen Teil ausmachen. Bei den zu erschwerter lebenslanger und lebenslanger Haft Verurteilten beträgt ihr Anteil 23,5 Prozent, bei den zeitigen Freiheitsstrafen 8,6 Prozent. Das heißt, jeder Vierte (1/4), der in den Putschprozessen verurteilt wurde, ist ein Militärschüler, Soldat oder Anwärter, der von dem Geschehen nichts wusste, keine Befugnis, keinen Rang, keine Erfahrung, keine Initiative und keine Möglichkeit hatte, erhaltene Befehle zu hinterfragen.
Der Aydemir-Versuch und die getäuschten Kadetten
Musste es so sein? Hätte der Staat in dieser Lage einen anderen Reflex zeigen oder eine andere Initiative ergreifen können? Dafür habe ich mir die Haltung nach den Versuchen von Oberst Talat Aydemir (22. Februar 1962 und 20. Mai 1963) angesehen, die als erste gescheiterte Putschversuche der Türkei gelten.
Bekanntlich spielten die Schüler der Heeresakademie bei diesen Versuchen eine große Rolle. Infolge dieser beiden Versuche wurden von 1459 Kadetten 75 zu 4 Jahren und 2 Monaten schwerer Haft und 91 zu 3 Monaten Haft verurteilt, 1293 wurden freigesprochen. Das Gericht verlangte, 635 Personen, darunter freigesprochene Kadetten des zweiten Jahrgangs, von der Akademie zu verweisen. Den Verurteilten wurde der Kadettenstatus aberkannt, und sie wurden lebenslang vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Von den 824 Kadetten des ersten Jahrgangs wurden 18 verurteilt und 806 freigesprochen. Es wurde beschlossen, dass die freigesprochenen Kadetten des ersten Jahrgangs ihre Ausbildung fortsetzen. Die verwiesenen Kadetten wurden durch einen besonderen Beschluss von der Pflicht zur Entschädigungszahlung befreit, und später wurden für sie zusätzliche Studienplätze an Universitäten geschaffen.
Die Kadetten, die am Putsch unter Führung von Oberst Talat Aydemir wissentlich und willentlich (mit direktem Vorsatz) teilnahmen, obwohl sie wussten, dass es sich um einen Putsch handelte, wurden damals für den Staat zurückgewonnen.
Unter den 1459 Kadetten, die wegen Beteiligung am Putsch unter Führung von Talat Aydemir aus der Armee entlassen wurden, was die gesamten Abschlussjahrgänge 1963 und 1964 betraf, befinden sich İsmet Solak (Kolumnist der Hürriyet), Süleyman Genç (ehemaliger Abgeordneter), Ertöz Vahit Suiçmez (ehemaliger Abgeordneter), Selahattin Taflıoğlu (ehemaliger Abgeordneter), Hakkı Koşar (ehemaliger Taekwondo-Weltmeister), Atilla Örsel (Präsident des türkischen, europäischen und Balkan-Turnverbands, stellvertretender Vorsitzender der Versammlung der Istanbuler Handelskammer), Savaş Süzal (Washington-Korrespondent der Sabah), Fethi Tunç (ehemaliger Gouverneur), Ali Rıza Konuralp (Richter am Staatssicherheitsgericht), Namık Aydınoğulları (ehemaliger Leiter des Kontrollausschusses des Ministerpräsidialamts), Hüseyin Dinçer (Vorstandsmitglied von Türk Telekom), Prof. Ergül Han, Prof. Abdullah Gül, Prof. Ali Zaimoğlu, Prof. Dr. Tahsin Akalp sowie unzählige Wissenschaftler, Professoren, hohe Beamte, Sportler, Journalisten und Politiker.
Mir ist natürlich bewusst, dass Staatsräson und Lage jener Zeit nicht dieselben sind wie heute. Doch damals verstand es der Staat, mit einer konstruktiven Politik seine „eigenen Kinder“ der Gesellschaft zurückzugeben.
Jetzt frage ich mich: Worin unterschieden sich diese Kinder, die am 15. Juli nichts vom Putsch wussten, von den anderen Kindern des Staates?
[1] Zu den wichtigsten Prozessen, in denen Leutnantsanwärter angeklagt wurden, zählen: der Prozess zum Kommando der Gendarmerieschulen (257 Leutnantsanwärter der Gendarmerie), der Prozess zum Gendarmerie-Generalkommando Beştepe (rund 40 Leutnantsanwärter der Gendarmerie), der Akıncı-Prozess (79 Leutnantsanwärter der Luftwaffe), der Putschprozess zur Panzertruppenschule und zum Ausbildungsdivisionskommando Etimesgut (mehr als 40 Leutnantsanwärter), der Prozess zur Heeresakademie (156 Leutnantsanwärter), der Putschprozess zum Heeresfliegerkommando (34 ermittelte Leutnantsanwärter) und der Putschprozess zur 58. Artilleriebrigade sowie zum Kommando der Artillerie- und Raketenschule (überwiegend Anwärter, genaue Zahl nicht ermittelbar).
* Insgesamt wurde für 964 Angeklagte ein Absehen von Strafe beschlossen.
** Ich gehe davon aus, dass die Verurteilungsquoten im weiteren Verlauf der Verfahren, insbesondere vor dem Verfassungsgericht und dem EGMR, weiter sinken werden.
*** Die Zahlen für die Offiziersanwärter sind nicht exakt und umfassen nur die ermittelbaren Fälle.
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