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Cybermobbing und der Aktionsplan der EU

Cybermobbing ist keine Debatte über Bildschirmzeit mehr, sondern ein Problem der öffentlichen Gesundheit. Der neue Aktionsplan der EU will Würde, Privatsphäre und Sicherheit im Netz auf die Ebene der Grundrechte heben.

In unserer digitalisierten Welt bedeuten Online-Hass und Cybermobbing inzwischen weit mehr als eine Debatte über „Bildschirmzeit“. Wir haben es mit einem vielschichtigen Problem der öffentlichen Gesundheit zu tun, das das Nervensystem, den Schlaf und die sozialen Bindungen des Einzelnen zermürbt. Ein Kommentar, über den wir hinwegscrollen, ein organisierter „Mention“-Angriff oder manipulierte Inhalte machen viele Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, zu Opfern. Und in den Köpfen dieser Opfer sammeln sich langanhaltender Stress, Vermeidungsverhalten und chronische seelische Belastungen an.

Ein aktuelles Beispiel dafür waren die Epstein-Akten, die in den vergangenen Wochen weltweit Schlagzeilen machten. Die Art, wie die Dokumente veröffentlicht wurden, machte neben Debatten über den „Zugang zu Informationen“ auch Probleme wie die Privatsphäre der Opfer, die Jagd nach Namen, falsche Beschuldigungen und Online-Belästigung sichtbar.

In den USA wird heftig darüber diskutiert, dass in einigen veröffentlichten Inhalten der Epstein-Akten persönliche Daten von Opfern nicht ausreichend geschwärzt waren, Namen in den sozialen Medien kursierten und einige Opfer direkt online belästigt wurden.

Wenn die Grenze zwischen „rechtlichem Verfahren“ und „Neugier der digitalen Masse“ verschwimmt, hat das seinen Preis, den leider meist erneut die Opfer zahlen.

In diesem Zusammenhang ist es als bemerkenswerte Entwicklung zu sehen, dass die Europäische Union einen neuen Aktionsplan angekündigt hat, der Cybermobbing im Rahmen eines „digitalen Sicherheitsökosystems“ behandelt. Der Plan will die Begriffe Würde, Privatsphäre und Sicherheit im digitalen Raum wieder auf der Ebene der „Grundrechte“ verankern.

Die Realität in Zahlen

Das Ausmaß des heutigen Cybermobbings ist zu groß geworden, um es mit Einzelfällen zu erklären. Einschätzungen der Europäischen Kommission betonen, dass jedes sechste Kind zwischen 11 und 15 Jahren von Cybermobbing betroffen ist.

Der EU-Aktionsplan macht die Gruppen sichtbar, bei denen Online-Viktimisierung häufiger vorkommt. Dazu gehören vor allem Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, ethnische und religiöse Minderheiten, Migrantinnen und Migranten, Geflüchtete und LGBT-Personen.

Den Daten zufolge, auf die sich der Aktionsplan stützt, halten mehr als neun von zehn Europäerinnen und Europäern Maßnahmen der öffentlichen Hand zum Schutz von Kindern vor Cybermobbing für „dringend und notwendig“.

Offenbar erweitern technologische Entwicklungen das Repertoire des Mobbings und bringen neue Arten von Schaden hervor. Mit künstlicher Intelligenz billig erzeugte Deepfakes haben eine stark zerstörerische Wirkung, vor allem bei sexualisierten Bloßstellungs- und Diffamierungskampagnen. Der EU-Aktionsplan will diesen Risiken durch eine gezieltere Durchsetzung bestehender EU-Rechtsvorschriften (DSA und KI-Verordnung) begegnen. Ernsthaft erörtert werden dabei vor allem Forderungen, mit KI-Werkzeugen erzeugte manipulierte Inhalte zu kennzeichnen und täuschende Verwendungen einzuschränken.

Die Anatomie des Cybermobbings

An dieser Stelle ist es sinnvoll, Cybermobbing und Mobbing unter Gleichaltrigen voneinander zu unterscheiden. Das auffälligste Merkmal des Cybermobbings ist, dass der Angriff unabhängig von Zeit und Ort ist. Man liegt nicht falsch, wenn man sagt, dass wir es mit einem Mobbing zu tun haben, das nicht auf die Schule oder Treffen mit Freunden beschränkt ist und sogar das eigene Zuhause unsicher machen kann.

Es lohnt sich, das Thema im Zusammenhang mit digitaler Gewalt etwas zu vertiefen. In der Terminologie digitaler Gewalt stechen drei Angriffsformen hervor, die man als Provokation, Belästigung und Cyberdrohung bezeichnen kann. Mit diesen Angriffen, mit gezielten Provokationen, Beleidigungen, anhaltend herabwürdigenden Nachrichten und Äußerungen bis hin zu Gewalt- und Todesdrohungen, wird das Leben der Opfer auf den Kopf gestellt.

Häufig verschwimmt im digitalen Raum auch die Grenze zwischen Täter und Opfer. Aus einem Rachebedürfnis heraus kann ein Opfer beginnen, den erlittenen Druck in ähnlicher oder genau gleicher Form selbst auszuüben. Zudem ist es verbreitet, dass Menschen, die mobben, früher selbst gemobbt wurden oder mit Impulsivität oder emotionaler Instabilität kämpfen.

Tatsächlich betont auch das EU-Dokument, dass ein Teil derer, die Cybermobbing erleben, mit der Zeit selbst zu Mobbern wird, weshalb kinderfreundliche und sorgfältig gestaltete Lösungen nötig sind.

Eine lösungsorientierte Strategie

Der EU-Plan stellt ein Modell in den Vordergrund, bei dem Kinder vertraulich Meldung erstatten, Beweise sichern und rasch an die zuständigen Stellen verwiesen werden können.

Der Plan, der betont, dass Sicherheit im Netz ein Recht von Kindern ist und Cybermobbing dieses Recht verletzt, unterstreicht, dass Melden nicht „schwierig“ sein darf. Die Mitgliedstaaten müssen rasch einen Zeitplan aufstellen, wie und wann dieser Ansatz, formuliert als „Melden sollte leichter sein als Mobben“, umgesetzt werden kann. Ich hoffe, dass sich die Lage in diesem Umfeld bald umkehrt, in dem es sehr leicht ist, Schaden anzurichten, während es noch immer sehr schwer ist, Schaden zu stoppen, Beweise zu sammeln und Hilfsangebote zu erreichen.

Wir müssen bedenken, dass es starken öffentlichen Drucks bedarf, damit ethische Regeln und Höflichkeit in der digitalen Welt über eine Frage der persönlichen Wahl hinaus als verbindlicher Standard gesellschaftlicher Sicherheit gestaltet und in durchsetzbare Politik umgesetzt werden.

Wird der „Schutzschild“-Ansatz der EU also ausreichen, um die Kälte und das Mobbing der Bildschirme zu brechen? Schweigendes Abwarten der Maßnahmen trägt nicht genug zur Lösung bei. Transparente Leistungsindikatoren und eine öffentliche Beobachtung, die die Rechenschaftspflicht der Plattformen beeinflusst, werden diesen Prozess beschleunigen.

Quellen

  1. Europäische Kommission – Gestaltung der digitalen Zukunft Europas digital-strategy.ec.europa.eu
  2. Gesetz über digitale Dienste (DSA) eur-lex.europa.eu
  3. KI-Verordnung eur-lex.europa.eu

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