StartGesellschaft und PolitikDas Rahmengesetz (1): Aufschub für Bewaffnete, Strafe für die unbewaffnete Opposition

Das Rahmengesetz (1): Aufschub für Bewaffnete, Strafe für die unbewaffnete Opposition

Das im August 2026 verabschiedete Rahmengesetz gewährt Mitgliedern einer bewaffneten Organisation bedingte Straflosigkeit, eröffnet aber gewaltfreien Oppositionellen keinen vergleichbaren Weg. Für den Autor liegt das Problem darin, dass das Recht je nach Person unterschiedlich angewandt wird.

Nasreddin Hodscha wird auf einem Fest, zu dem er in Alltagskleidung kommt, kaum beachtet. Als er im Pelzmantel zurückkehrt, setzt man ihn auf den Ehrenplatz. Um zu zeigen, dass die Bewirtung nicht ihm gilt, hält der Hodscha den Löffel an seinen Pelz und sagt: „Iss, mein Pelz, iss.“

Genau so entwickelt sich die Sache mit dem Rahmengesetz: dasselbe Recht, dasselbe Verfahren, aber eine selektive Gerechtigkeit, die sich nach den Akteuren richtet. Aufschub und Straflosigkeit für den bewaffneten Akteur, Strafe für den unbewaffneten Oppositionellen.

Wenn sich das Recht nach dem Pelz auf dem Rücken eines Menschen richtet, gibt es dort vor einem Problem der nationalen Einheit ein Problem der Gerechtigkeit.

Was das Rahmengesetz vorsieht

Der Bericht der „Kommission für nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie“ befasste sich mit Entwaffnung, Rechtsstaat und Demokratisierung; der „Gesetzentwurf zur Stärkung der nationalen Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts“ stützte sich auf Abschnitt 6 des Berichts zur Entwaffnung. Obwohl der Bericht auch andere Themen wie Rechtsstaat und Demokratisierung behandelte, trieben die AKP-Mitglieder, die den Entwurf ausarbeiteten, den Prozess allein über diesen Abschnitt voran, der die Regelungen zur PKK enthält.

Der Entwurf wurde am 5. August 2026 mit den Unterschriften von 367 Abgeordneten in der Türkischen Großen Nationalversammlung (TBMM) eingebracht, am 8. August im Justizausschuss und am 10. August im Plenum mit 467 Ja-Stimmen, 87 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen angenommen.

Die Regelung ist sehr neu. Deshalb muss man sich zunächst die 12 vom Parlament angenommenen Artikel ansehen.

Das Gesetz regelt einen besonderen Rechtsweg nur für PKK, KCK und verbundene Gruppen. Das System hängt von zwei Entscheidungen ab: Zuerst stellen die Sicherheitsbehörden fest, dass die Organisation ihre tatsächliche Existenz beendet und ihre Waffen abgegeben hat. Dann bestätigt der Nationale Sicherheitsrat (MGK) diese Feststellung durch einen Beschluss, der im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden Ermittlungen, Strafverfahren oder Strafvollstreckung bei Straftaten mit einer Höchststrafe von bis zu 15 Jahren für fünf Jahre ausgesetzt. Bei schwereren Straftaten und lebenslangen Freiheitsstrafen beträgt die Aussetzung zehn Jahre. Vorsätzliche Tötung im Rahmen der Organisationstätigkeit und mit lebenslanger Haft bedrohte Taten vor dem 1. Juni 2005 sind ausgenommen. Wer die Regelung in Anspruch nehmen will, muss innerhalb von sechs Monaten nach dem MGK-Beschluss einen schriftlichen Antrag stellen.

Artikel 8 regelt das Verfahren zur Entgegennahme und Registrierung der Waffen.

Aussetzung bedeutet nicht bloß, dass eine Akte ruht. Während dieser Zeit ruhen die Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung, Akten und Beweise werden aufbewahrt, und gegen individuelle Aussetzungsentscheidungen kann Rechtsmittel eingelegt werden. Begeht die Person in dieser Zeit erneut eine Terrorstraftat, wird die Aussetzung aufgehoben. Endet die Frist ohne neue Terrorstraftat, wird im Ermittlungsverfahren die „Einstellung“ und ein bereits anhängiges Strafverfahren eingestellt, und die ausgesetzte Strafe gilt als vollstreckt.

Artikel 7 schafft ein exekutivlastiges Gremium unter Vorsitz des Vizepräsidenten, dem die zuständigen Minister und Spitzen des Sicherheitsapparats angehören. Dieses Gremium, das den Prozess faktisch steuert, kann nach bestimmten Fristen bei den Gerichten die Aufhebung von Rechtsverlusten beantragen; das letzte Wort hat die Justiz. Die im Gesetz ebenfalls vorgesehene Überwachungskommission des Parlaments ist eine von diesem Gremium getrennte Struktur, deren Befugnisse sich auf Beobachtung und Empfehlungen beschränken.

Artikel 10 regelt die Haftungsfreistellung der Amtsträger: Er bestimmt, dass ihnen wegen ihrer dienstlichen Tätigkeit keine zivil-, verwaltungs- oder strafrechtliche Haftung entsteht.

Die Behauptung der Regierung, es handele sich um keine Amnestie, ändert nichts am Ergebnis

Der stellvertretende MHP-Vorsitzende Feti Yıldız und der Vorsitzende des Justizausschusses, Cüneyt Yüksel von der AKP, betonen, die Regelung sei keine Amnestie. Ihre Begründung: Sie schaffe keine klassische Generalamnestie, die Verurteilungen vom ersten Tag an tilgt. Beide verweisen auf das Erfordernis eines individuellen Antrags, den Ausschluss bestimmter schwerer Straftaten und den Wegfall der Vergünstigung, wenn während der Aussetzung erneut eine Terrorstraftat begangen wird.

Diese technische Unterscheidung beseitigt jedoch nicht das Ergebnis, zu dem die Regelung führt. Nach Ablauf der fünf oder zehn Jahre wird das Ermittlungsverfahren eingestellt, das Verfahren beendet oder die Strafe gilt als vollstreckt. Die Akte wird endgültig geschlossen, ohne dass die Strafe je vollstreckt wurde; der Staat verzichtet am Ende der Frist vollständig auf seinen Strafanspruch. Für die betroffene Person unterscheidet sich das praktische Ergebnis nicht von dem einer Amnestie. Darauf stützt sich auch der Einwand des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Neuen Partei, Murat Emir: „Man kann eine Amnestie nicht verstecken, indem man sie Vollstreckungsaufschub nennt.“

Es entsteht ein Mechanismus der Straflosigkeit, der sich von einer klassischen Generalamnestie unterscheidet und an eine bestimmte Verhaltensbedingung geknüpft ist. Der Begriff „bedingte Straflosigkeit“ beschreibt also, dass das Strafverfahren endet, wenn die fünf- oder zehnjährige Bedingung erfüllt ist.

Dieses als Rahmengesetz bezeichnete System wurde nicht als für alle geltende Rechtsnorm geschaffen; es wird nur Personen aus dem Umfeld von PKK/KCK erfassen. Hier beginnt die Debatte über die Allgemeinheit der Gesetze, die Gleichheit vor dem Recht und die Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze sowie darüber, für wen die Regierung Ausnahmen schafft. Ausgeschlossen sind nicht nur die Angehörigen der Gülen-Bewegung, deren Ausschluss im Parlament kritisiert wurde: Auch die Verurteilten im Gezi-Prozess, CHP-Bürgermeister und -Politiker unter juristischem Druck, per Notstandsdekret (KHK) Entlassene und inhaftierte Journalisten bleiben in derselben Rechtsordnung unter strafrechtlichem Druck, obwohl sie keine Gewalt angewandt haben. Der Staat, der Mitgliedern einer bewaffneten Organisation einen Aufschub gewährt, sieht für die unbewaffnete Opposition keine vergleichbare Erleichterung vor.

Feti Yıldız verteidigte die Regelung unter Verweis auf die Irisch-Republikanische Armee (IRA) und die Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens (FARC) als „türkisches Modell“. Die von der Regierung angeführten Beispiele bestätigen das Gesetz jedoch weniger, als dass sie die im Text fehlenden Garantien sichtbar machen.

IRA und FARC: Garantien und gesellschaftlicher Wandel

Nordirland und Kolumbien gelten hinsichtlich der Erfolgsbedingungen als vergleichsweise starke Beispiele. Dort entschied weder der Staat noch die Organisation allein, dass die Waffen niedergelegt waren. Unabhängige Stellen überwachten den Prozess, und die Entwaffnung ging mit umfassenderen politischen Regelungen einher.

Die Garantenrolle muss nicht von einer ausländischen Institution übernommen werden. Auch eine von der Exekutive unabhängige, glaubwürdige einheimische Stelle könnte diese Aufgabe erfüllen. Der Maßstab ist einfach: Keine Seite darf ihren eigenen Erfolg allein verkünden können.

In Nordirland bestätigte die Unabhängige Internationale Kommission für die Entwaffnung (IICD) die Abrüstung; es genügte nicht, dass der Staat oder die IRA erklärten, die Waffen seien niedergelegt. Während die externe Garantie einen gemeinsamen Maßstab schuf, an den sich beide Seiten halten mussten, wurde eine Machtteilung eingeführt, die politische Repräsentation erweitert und die Politik breiteren Teilen der Gesellschaft geöffnet.

In Kolumbien bestätigten die Vereinten Nationen die Entwaffnung der FARC. Die Sondergerichtsbarkeit für den Frieden (JEP) bot denjenigen, die die Wahrheit sagten und Verantwortung übernahmen, alternative Strafen an; für die Opfer waren Entschädigungen vorgesehen. Eine Landreform sollte die vom Konflikt betroffenen Regionen und die unbewaffnete Bevölkerung in den Prozess einbeziehen. Als die Reform ausblieb, kam der gut vorbereitete Friedensplan vor Ort nicht an.

Entschädigung und Tempo der Verfahren bereiteten in diesen Modellen ernste Probleme. Für einen aussagekräftigen Vergleich zählen hier drei gemeinsame Elemente: unabhängige Überprüfung, festgelegte Rechte für die Opfer terroristischer Straftaten und politische Reformen, die die gesamte Gesellschaft erreichen.

Das Rahmengesetz macht die Waffenabgabe zu einer Frage der Registrierung, sieht keinen unabhängigen Garanten vor und schafft für die Opfer keinen Weg zu Wahrheit und Entschädigung. Die Opfer sind hier kein abstrakter Begriff: Familien, die im Konflikt Angehörige verloren haben, Hinterbliebene, die bis heute nicht wissen, wer für den Tod von Zivilisten verantwortlich ist, und Menschen, die aus ihren Dörfern vertrieben wurden. Wahrheit bedeutet, dass diese Menschen aus einem amtlichen Dokument erfahren können, was mit ihren Angehörigen geschehen ist; Entschädigung bedeutet, dass der Staat ihren Verlust anerkennt und ausgleicht. In Kolumbien machte die JEP das Offenlegen der Wahrheit zur Bedingung für rechtliche Vergünstigungen; im Rahmengesetz haben die Opfer weder eine Stelle, an die sie sich wenden können, noch ein im Gesetz verankertes Recht. Auch die Vorschläge zur Demokratisierung stehen nicht im verbindlichen Gesetz, sondern bleiben im Kommissionsbericht. Angesichts dieser offenkundigen Lücken macht es die türkische Regelung nicht stärker, die Namen IRA und FARC anzuführen. Die Stärke eines Friedensmodells beruht auf seinen Garantien für Kontrolle und Gleichheit.

Wir werden auf dieses Thema zurückkommen.

Quellen

  1. Türkische Große Nationalversammlung – Drucksache 290 (Gesetzentwurf und Ausschussbericht, türkisch) tbmm.gov.tr
  2. Plenarprotokolle der Türkischen Großen Nationalversammlung, 10. August 2026 (türkisch) tbmm.gov.tr
  3. Bericht der Kommission für nationale Solidarität, Brüderlichkeit und Demokratie

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