Nach dem Angriff von Kahramanmaraş verlagerte sich die Debatte auf Videospiele und soziale Medien. Doch die erste Frage lautet: Wie gelangten fünf Pistolen aus dem Haus eines Polizei-Chefinspektors in die Hände eines 14-Jährigen?
Verantwortung, Sichtbarkeit und das Verblassen der Opfer beim Angriff von Kahramanmaraş
Von Anfang an steht eine konkrete Frage im Raum, die auf eine Antwort wartet. Wie kam der 14-jährige Täter an die fünf Pistolen und sieben Magazine seines Vaters, eines Polizei-Chefinspektors? Diese Frage muss auf den Tisch, noch vor der Debatte „Kinder spielen Videospiele“, vor dem Diskurs „Soziale Medien verderben die Jugend“ und vor dem Klischee „Unsere Familienwerte erodieren“. Diese schwere Tat verlangt, eine wichtige Frage genau zu untersuchen: die Aufbewahrung von Waffen im Haus eines Polizei-Chefinspektors, die Verantwortung, die ein Staatsbediensteter als Vater trägt, und wie eine legal besessene Waffe in diesem Land so leicht in die Hände eines Kindes gelangen kann.
In vieler Hinsicht unterscheidet sich der Angriff in Kahramanmaraş von den Schulmassakern, die dieses Land bisher erlebt hat. Entscheidend ist in diesem Fall auch, dass der Vater des Täters ein Staatsbediensteter im Sicherheitsapparat des Staates ist. Am 13. April, etwa zwei Tage vor dem Angriff, übte ein Kind mit seinem Vater am Schießstand der Provinzpolizeidirektion das Schießen. Dieser Vater war ein Staatsbediensteter mit Waffentrageberechtigung, der als Polizei-Chefinspektor im Sicherheitsapparat des Staates tätig war.
Dieser entscheidende institutionelle Hintergrund geriet im Lärm der auf soziale Medien fixierten Debatten in den Hintergrund. Denn wird die Sache einer vagen Überschrift wie „Waffenkultur“ überlassen, verflüchtigt sich die Verantwortung. Die konkreten rechtlichen Fragen sind dagegen viel klarer:
- Warum bewahrt ein Polizei-Chefinspektor über seine dienstlichen Erfordernisse hinaus fünf 9-mm-Pistolen zu Hause auf?
- Waren diese Waffen sicher verschlossen und getrennt aufbewahrt?
- Ist geklärt, nach welchen Regeln es einem Staatsbediensteten erlaubt war, seinen 14-jährigen Sohn zum Polizeischießstand mitzunehmen und mit Schusswaffen schießen zu lassen, und wie die dienstrechtliche Verantwortung dafür bewertet wird?
- Und hat irgendjemand nachgefragt, als der Junge mit seinem Vater diesen Schießstand betrat?
Das Versäumnis und die Verantwortung des Vaters, eines festangestellten Angehörigen des staatlichen Sicherheitspersonals, sind in diesem Fall kein nebensächliches Detail, sondern einer der zentralen Punkte der Akte. Was auch immer über Lehrkräfte, Eltern oder Social-Media-Unternehmen gesagt wird: Dass der Vater Polizei-Chefinspektor war und das Kind an einem offiziellen Schießstand den Umgang mit Schusswaffen lernte, muss in diesem Fall einen zentralen Platz einnehmen. Offenbar ließ man das Kind mit Waffen aus dem Haus eines staatlichen Sicherheitsbeamten an einem öffentlichen Polizeischießstand schießen. Und kurz darauf verübte dieses Kind in einem Schulflur ein Massaker. An jedem Glied dieser Kette stellt sich die Frage nach Versäumnis und Verantwortung.
Das Versäumnis beim Namen nennen
Leider zeichnet der Staat, wie in vielen anderen Fragen, auch hier ein widersprüchliches Bild. Auf der einen Seite wird über sichtbare Sicherheitsmaßnahmen wie Metalldetektoren an Schultoren gesprochen, auf der anderen Seite werden die Waffenaufbewahrung im Haus des eigenen Personals, die Schießübungen in der eigenen Einrichtung und die Waffen, die in die Hände des Kindes eines eigenen Bediensteten gelangten, zugedeckt. Der für den Schießstand zuständige Polizeibeamte wurde vom Dienst suspendiert, weil man den Täter dort hatte schießen lassen. Die dienstrechtliche und sonstige rechtliche Verantwortung des Vaters wurde in der Öffentlichkeit dagegen nicht mit derselben Klarheit erörtert.
Es heißt, das Genehmigungsverfahren für Waffen unterliege in der Türkei bestimmten Kontrollen. Wie wirksam diese Kontrollen mit Blick auf die Aufbewahrung von Waffen im Haushalt und die Verhinderung des Zugriffs durch Kinder sind, muss jedoch gesondert hinterfragt werden. Gibt es neben den Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis auch festgelegte Standards dafür, wie diese Waffen aufzubewahren sind? Und wenn ja, wie weit lassen sie sich durchsetzen?
Der Täter war ein Kind, ja. Doch die Umstände bei den Erwachsenen, die es diesem Kind möglich machten, an eine Waffe zu gelangen, sind die wichtigsten Glieder, auf die sich diese Strafakte konzentrieren muss. Die Unterscheidung im Strafrecht zwischen der „Tat des Täters“ und dem Ermöglichen der Tat eines anderen, dem wissentlichen oder unwissentlichen Ebnen des Weges dafür, steht im Fall Kahramanmaraş auf sehr klarem Boden. Dass gegen Vater und Mutter ein Verfahren eingeleitet wurde, zeigt, dass diese Verantwortungskette zumindest Gegenstand von Ermittlungen geworden ist. Ob das ausreicht, werden Zeit und Recht zeigen.
Kurz gesagt: In Kahramanmaraş verloren neun Kinder und eine Lehrerin ihr Leben. Natürlich lässt sich der institutionelle und gesellschaftliche Boden hinter der Tat untersuchen. Wir müssen aber auch bedenken, dass die Wiederholung solch schmerzhafter Taten das Wesen dieses Systems in den Augen der Gesellschaft unsichtbar machen kann.
Es gibt einen weiteren Bereich, den dieses System nicht ausreichend sichtbar gemacht hat: die Opfer.
Die Lehrerin Ayla Kara und neun Kinder
Wenn über das Geschehene gesprochen wird, sehen wir zwei verschiedene Diskursräume entstehen.
In dem einen wurden Name, Biografie, die benutzten Waffen, die Dateien auf dem Computer des Täters und der ausländische Mörder, auf den er sich bezog, diskutiert, im anderen, weniger sichtbaren, wurden die Namen der Opfer genannt. Mustafa Aslan, Furkan Sancak Balal, Bayram Nabi Şişik, Belinay Nur Poyraz, Zeynep Kılınç, Şuranur Sevgi Kazıcı, Kerem Erdem Güngör, Adnan Göktürk Yeşil, Yusuf Tarık Gül und die Lehrerin Ayla Kara, die sich vor ihre Schülerinnen und Schüler warf, um sie zu schützen.
Wie aus einem natürlichen Reflex bestimmte der Täter die Tagesordnung. Denn der Täter bietet eine Geschichte: dunkel, dramatisch, obsessiv und wütend. Die Aufmerksamkeitsökonomie der Medien klammert sich an diese Geschichte. Der Bezug auf Elliot Rodger (der 2014 in den USA sechs Menschen tötete), die Telegram-Kanäle, die vor dem Angriff auf dem Computer verfassten Notizen, der Besuch am Schießstand, die in den Rucksack gepackten Waffen … All das ergibt ein „Profil“, und dieses Profil wird zur Nachricht. Dabei haben auch neun Kinder und eine Lehrerin eine Geschichte hinterlassen, über die gesprochen werden muss.
In welcher Klasse unterrichtete Ayla Kara? Wie viele Jahre war sie Lehrerin? Aus welcher Provinz war sie gekommen, um an einer Mittelschule in Kahramanmaraş zu unterrichten? Was genau geschah in jenem Moment im Klassenzimmer, und warf sie sich bewusst oder aus einem Augenblicksinstinkt schützend über ihre Schüler? Wie viele Berichte verfolgten dies tagelang und suchten beharrlich nach Antworten auf diese Fragen? Sehr wenige. Ich weiß aber, dass Inhalte über die Notizen auf dem Computer des Täters, das Datum seiner Schießübung und die digitalen Räume, denen er folgte, weit mehr Raum einnahmen.
Warum ist es so schwer, die Opfer in den Mittelpunkt zu stellen?
Das ist kein Zufall. Das Opfer bietet keine geschlossene Geschichte, der Täter schon. Das Opfer widersetzt sich, zum Stoff einer fiktionalen Erzählung zu werden. Der Täter dagegen hat eine mit Online-Ästhetik sorgfältig konstruierte Identität, und diese Identität passt zu den Hebeln der Mediensprache. An der Quelle steht eine Schablone: einsamer junger Mann, soziale Ausgrenzung, Gewaltfantasie, schließlich der Angriff. Diese Schablone lässt sich visuell, akustisch und textlich leicht produzieren und konsumieren.
Die neun Kinder waren Fünftklässler. Man denke an diese Altersgruppe: Kinder von gerade einmal 10 oder 11 Jahren, die morgens zur Schule kamen, nachmittags auf den Flur gingen, ein anderes Klassenzimmer betraten und es nie wieder verließen. Das sind wirkliche Menschen, mit ihren eigenen Lebensgeschichten, ihren eigenwilligen Vorlieben und allen menschlichen Einzelheiten ihrer Zuneigungen und Ängste. Doch diese Einzelheiten gingen im Profil eines Täters unter.
Sind aber nicht genau das die Fragen, auf die journalistische Ethik, gewissenhaftes Schreiben und das öffentliche Interesse eine Antwort suchen?
- In wessen Interesse liegen diese Inhalte?
- Wem nützt es, Identität, Anziehungskraft und dunkle Details des Täters immer wieder aufs Neue zu produzieren?
- Befriedigt es das Informationsbedürfnis gewöhnlicher Leserinnen und Leser, oder hält es die digitale Karriere des Täters am Leben und liefert zugleich potenziellen Nachahmungstätern Anknüpfungspunkte?
Studien zu Massenangriffen und Schulangriffen zeigen, dass sich solche Taten nicht nur als individuelle Abweichungen, sondern mitunter auch durch einen Ansteckungs- oder Nachahmungseffekt (Contagion) verbreiten. Die 2015 in PLOS ONE veröffentlichte Studie von Sherry Towers und Kollegen weist auf einen statistischen Ansteckungseffekt bei Schulschießereien und Massenmorden hin. Die 2017 veröffentlichte Studie von J. N. Meindl und J. W. Ivy erörtert, dass insbesondere Medienberichte, die den Täter überhöhen, ihm Sichtbarkeit und Ruhm verschaffen und den Angriff in eine dramatische Erzählung verwandeln, dieses Nachahmungsrisiko erhöhen können. Deshalb informiert eine Berichterstattung, die Namen, Ästhetik, digitale Spuren und dunkle Biografie des Täters immer wieder in Umlauf bringt, nicht nur; sie kann für den nächsten Angreifer auch ein Nachahmungsmodell, einen Aufruf oder eine Legitimationsgrundlage schaffen.
Je größer die „Geschichte“ wird, zu der der Täter gemacht wird, desto wahrscheinlicher kann der nächste Fall werden. Das sollte man nicht als bloß theoretische Warnung abtun. Dass die Angriffe von Siverek und Kahramanmaraş nur 28 Stunden auseinanderlagen, zeigt, dass der Nachahmungseffekt auch in unserer Region ernsthaft untersucht werden muss. Und die Medien füllen den Treibstoff dieses Mechanismus jeden Tag neu auf.
Meiner Ansicht nach ist dies das richtige Handeln: Die Medien sollen von Ayla Kara erzählen. Sie sollen von Mustafa, Furkan, Bayram Nabi, Belinay, Zeynep, Şuranur, Kerem, Adnan und Yusuf Tarık erzählen. Sie sollen das Gewicht des Verlusts spürbar machen. Sie sollen über die Kette des Waffenzugangs und die rechtlichen Dimensionen institutionellen Versagens sprechen, ohne den Namen des Täters in den Vordergrund zu stellen. Sie sollen aufhören, um den Täter ein neues Kraftfeld zu erzeugen. Diese Unterscheidung darf nicht als bloße Frage der Absicht abgetan werden, sie ist auch als Frage des Überlebens zu sehen.
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