StartRecht und MenschenrechteOffene Akten und die Suche nach Gerechtigkeit im Ausland

Offene Akten und die Suche nach Gerechtigkeit im Ausland

Jedes dritte in Straßburg anhängige Verfahren richtet sich gegen die Türkei. Auch wenn Urteile nicht umgesetzt werden, hält eine Beschwerde beim EGMR die Verletzung dauerhaft fest; diese Aufzeichnung wird, wenn nicht heute, dann morgen zur Grundlage, um Rechenschaft zu fordern.

Was geschieht, wenn im Kampf um Gerechtigkeit der innerstaatliche Rechtsweg versperrt ist? Manche geben auf, andere tragen ihren Fall über die Grenze. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das Ministerkomitee des Europarats und internationale Menschenrechtsorganisationen stehen als mögliche Beschwerdemechanismen bereit. Natürlich vollbringen diese Mechanismen für die Beschwerdeführenden nicht immer Wunder. Nutzlos sind sie aber auch nicht. Um die Bedeutung der Sache zu erfassen, werfen wir zunächst einen Blick auf die Zahlen.

Die meisten Verfahren in Straßburg

Die Zahlen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für 2025 legen eine sehr wichtige Tatsache offen. Zum 31. Dezember 2025 richteten sich 34,5 Prozent aller in Straßburg anhängigen Verfahren gegen die Türkei. Jedes dritte Verfahren vor dem Gerichtshof stammt also aus der Türkei. Mit 18.450 anhängigen Beschwerden ist die Türkei das Land mit den meisten offenen Verfahren. Mit 66 im Jahr 2025 ergangenen Verletzungsurteilen liegt sie zudem unter den 25 Staaten mit den meisten festgestellten Verletzungen direkt hinter Russland und der Ukraine auf Platz drei.

Auch der Inhalt dieser Verletzungen ist kein Zufall. An der Spitze stehen das Recht auf ein faires Verfahren sowie das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Es geht also nicht um vereinzelte Fehler, sondern um ein systemisches Problem. Nach Angaben, die durch eine parlamentarische Anfrage bekannt wurden, stehen mehr als 80 Prozent der in Straßburg anhängigen Verfahren im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Ausnahmezustands nach 2016 und Entlassungen aus dem Staatsdienst. Ein Vergleich macht das Bild deutlicher. Im selben Zeitraum hatte Frankreich 703, das Vereinigte Königreich 139 und Deutschland 127 anhängige Beschwerden, während die Zahl für die Türkei fünfstellig ist.

Spiel mit Zahlen

Die Regierung liest dieses Bild natürlich anders und stützt sich auf eine rhetorische Formel: „Von den 9.865 im Jahr 2025 abgeschlossenen Beschwerden endeten nur 66 mit einer Verletzung, das sind sieben Promille.“ Klingt beruhigend, nicht wahr? Doch es ist ein Zahlenspiel. Von diesen 9.865 Beschwerden wurden 6.302 abgewiesen, ohne überhaupt in der Sache geprüft zu werden, weil der innerstaatliche Rechtsweg nicht erschöpft oder die Frist versäumt war. Die 66 Verletzungsurteile aus dem Rest sind zudem gebündelte Urteile. Ein einziges Urteil umfasst Hunderte, ja Tausende gleichartiger Fälle. So haben diese 66 Urteile in insgesamt 3.555 Beschwerden eine Rechtsverletzung festgestellt. Die Formel von den „sieben Promille“ ist eine kalkulierte Verzerrung, sorgfältig formuliert, um die Wirklichkeit kleinzureden.

Urteile, die auf dem Papier bleiben

Werden diese Urteile umgesetzt? Meistens nicht. Eines der bekanntesten Beispiele ist Osman Kavala. Der EGMR entschied 2019, dass seine Inhaftierung ungerechtfertigt war, und forderte seine Freilassung. Die Türkei setzte das Urteil nicht um. Es kam so weit, dass der Europarat das „Vertragsverletzungsverfahren“, das er in seiner Geschichte nur einmal, gegen Aserbaidschan, angewandt hatte, auch gegen die Türkei einleitete. Am Ergebnis änderte das nichts; Kavala sitzt noch immer in Haft. Das ist die Art von Beispiel, die die Überzeugung nährt, „internationale Mechanismen nützen nichts“.

Diese Überzeugung mag berechtigte Seiten haben, doch der Wert von EGMR-Urteilen sollte nicht allein daran gemessen werden, ob sich am nächsten Tag die Gefängnistore öffnen.

Strukturelle Urteile: Mehr als ein Einzelfall

Manche Urteile sind deshalb bedeutsam, weil sie nicht auf eine einzelne Person, sondern auf ein ganzes System verweisen. Das Yalçınkaya-Urteil der Großen Kammer von 2023 ist dafür das eindrücklichste Beispiel. Der Gerichtshof stellte fest, dass auf vage Beweise gestützte Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer Organisation den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Strafrecht und das Recht auf ein faires Verfahren verletzen. Die Wirkung des Urteils beschränkte sich nicht auf einen Fall; es schuf einen Präzedenzfall für Tausende ähnlicher Beschwerden.

Diese Linie setzte sich 2026 fort. Mit dem Urteil Yasak gegen die Türkei vom 5. Mai bekräftigte die Große Kammer denselben Grundsatz erneut. Der Menschenrechtsverein İHD bezeichnete das Urteil als „strukturell“. Man kann niemanden bestrafen, solange nicht im Voraus und eindeutig feststeht, welches Verhalten strafbar ist. Diesen scheinbar einfachen Grundsatz, der das Rückgrat jedes Rechtsstaats bildet, hat Straßburg erneut bekräftigt, gegen den Staat und zugunsten der Betroffenen.

Dokumentieren ist Widerstand

Man kann sagen, dass der Kern der Sache im Akt des Dokumentierens liegt. Selbst wenn eine Beschwerde beim EGMR unter den heutigen Umständen nichts bewirkt, ist sie sehr wertvoll, weil sie eine Rechtsverletzung dauerhaft und auf internationaler Ebene festhält. Diese Aufzeichnungen erfüllen drei Funktionen:

Erstens schützen sie den Einzelnen. Ein Mensch, der als „Terrorist“ abgestempelt wurde, hat nun in seiner Akte den Vermerk eines unabhängigen Gerichts: „Du hattest recht.“ Dieser Vermerk behält auch nach Jahren seine Gültigkeit.

Zweitens begrenzen sie den Reflex des Staates, rechtswidrige Handlungen bedingungslos hinzunehmen. Jedes Verletzungsurteil wird in das internationale Zeugnis der Türkei eingetragen. Die jährlichen Türkei-Berichte der EU, außenpolitische Einschätzungen Deutschlands und die internationale Presse stützen sich häufig auf diese Aufzeichnungen.

Drittens bereiten diese Aufzeichnungen den Boden für die Zukunft. Ein Urteil, das heute nicht umgesetzt wird, ist morgen in einem Prozess der Aufarbeitung das stärkste Dokument auf dem Tisch. Zeiten der Rechtlosigkeit dauern nicht ewig. Wenn dieser Tag kommt, bilden die gesammelten Aufzeichnungen die Grundlage der Rechenschaft, die zu fordern ist. Deshalb ist Dokumentieren an sich eine Form des Widerstands und darf keinesfalls vernachlässigt werden.

Die Brückenrolle der Diaspora

Solche Aufzeichnungen lebendig zu halten, ist natürlich nicht nur Aufgabe der Betroffenen und ihrer Anwälte. Gemeinschaften türkischer Herkunft in Europa haben das Potenzial, hier eine konkrete Brücke zu bilden. Die sichtbarsten Beispiele sind die Drittinterventionen, die Menschenrechtsorganisationen beim EGMR einreichen. Organisationen wie der Verein für Meinungsfreiheit (İFÖD) sowie Juristinnen und Juristen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Journalistinnen und Journalisten in verschiedenen europäischen Ländern liefern Material für Debatten in den Parlamenten ihrer Länder, für Türkei-Sitzungen des Europäischen Parlaments und für die internationale Berichterstattung. In Verfahren, die die Türkei betreffen, legen sie dem Gerichtshof Fachgutachten vor und bringen die strukturellen Probleme hinter den Akten vor Straßburg.

Es wäre ein großer Fehler, dies aus Sicht der Menschen in der Türkei als Passivität des „Wartens auf Hilfe von außen“ zu verstehen. Es ist als aktive Strategie der Solidarität zu begreifen. Die Stimme der Betroffenen dorthin zu tragen, wo die Institutionen sitzen, die sie hören können, ist im Kern ein wertvoller und nützlicher Schritt mit guten Aussichten auf konkrete Ergebnisse.

Eine Investition für alle

Wie wirksam diese Solidaritätsinitiativen sind, die über vereinzelte Bemühungen hinausgehen und Initiativen in verschiedenen Ländern verbinden, hängt weitgehend davon ab, ob sie organisiert und dauerhaft sind. Denn die Rechtlosigkeit in der Türkei ist nicht nur ein Problem der Türkei. Wenn in einem Land der Rechtsstaat zerfällt, erreichen die Erschütterungen auch die Nachbarn. Autoritäre Vorbilder breiten sich aus, Probleme wie Migration und Unsicherheit nehmen zu und stehen bald vor den Türen anderer Länder. Wenn Europa sich hinter den Kampf um Rechte in der Türkei stellt, ist das ebenso eine Gewissenspflicht wie eine Investition in die eigene Stabilität.

Auch wenn der Staat sie als „sieben Promille“ kleinzureden versucht, trägt jede dieser 18.000 Akten in Straßburg die Geschichte eines Namens, eines Unrechts in die Zukunft. Diese Akten liegen dort, weder geschlossen noch vergessen. Jede offene Akte wartet darauf, dass eines Tages jemand diese Seite aufschlägt, sagt: „Hier, es war verzeichnet“, und das Nötige tut.

Quellen

  1. EGMR – Statistiken echr.coe.int
  2. Europarat – Umsetzung der Urteile (HUDOC-EXEC) hudoc.exec.coe.int
  3. EGMR – Yalçınkaya gegen die Türkei (Große Kammer, 2023) hudoc.echr.coe.int

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