Die Begriffe Migrant und Flüchtling werden oft gleichgesetzt, das Völkerrecht unterscheidet aber klar zwischen ihnen. Reicht die Genfer Flüchtlingskonvention für Menschen, die vor Krieg und Hunger fliehen?
Nach unserem ersten Beitrag, in dem wir die Ursachen der Massenmigration in unserer Welt untersucht haben und was uns in Zukunft erwartet, setzen wir unsere Betrachtung der Migration fort und versuchen, vier Begriffe zu klären, die oft falsch und austauschbar verwendet werden.
Das Recht auf Freizügigkeit innerhalb und außerhalb eines Landes ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannt. In Artikel 13 heißt es: „Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.“ und „Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“
Es gibt jedoch kein internationales Dokument, das die freie Wahl des Landes, in dem man lebt, als Menschenrecht anerkennt. Deshalb hat jedes Land das Recht, den Grenzübertritt nach bestimmten Regeln zu ordnen und diese Regeln gesetzlich durchzusetzen. Und von allen wird erwartet, dass sie diese Gesetze einhalten.
An dieser Stelle halte ich es für sinnvoll, an den Unterschied zwischen den Begriffen Flüchtling und Migrant zu erinnern. Das Völkerrecht unterscheidet klar zwischen Migranten und Flüchtlingen, denn der Flüchtlingsstatus ist ein völkerrechtlich geschützter Status. Er steht in direktem Zusammenhang mit den universellen Menschenrechten.
So hat jeder Mensch das Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Niemand darf unmenschlich oder grausam behandelt werden. Diese und andere universelle Menschenrechte werden nicht nur und nicht erst durch das moderne Recht garantiert. Auch alle Religionen erkennen diese Rechte an und verlangen ihren Schutz. Wenn das so ist, haben fromm auftretende Herrscher, die das Recht auf ein menschenwürdiges Leben verhindern und Menschen grausam behandeln, nicht nur ihre Frömmigkeit, sondern sogar ihre Menschlichkeit verloren.
Nach Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention ist Flüchtling eine Person, die sich „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will“.
Das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, das zentrale Dokument des internationalen Flüchtlingsrechts, wurde wegen der wachsenden politischen Spannungen nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedet und hat seither zum Schutz von Millionen verfolgter Menschen beigetragen.
Angesichts des dramatischen Anstiegs der Flüchtlingszahlen weltweit in den letzten Jahren und der Ursachen der Migration ist offensichtlich, dass dieses Abkommen allein nicht allen schutzbedürftigen Menschen helfen kann.
Was nach der Genfer Flüchtlingskonvention den Flüchtlingsstatus bestimmt
Wie gesehen nimmt das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, das zentrale Dokument des internationalen Flüchtlingsrechts, nicht ausdrücklich Bezug auf Menschen, die vor Konflikten fliehen oder ihr Land wegen Hunger verlassen. Den genannten Daten zufolge wurden viele der großen Fluchtbewegungen der letzten Jahre jedoch genau dadurch ausgelöst.
Auch das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) vertritt die Auffassung, dass Menschen, die aus diesen Gründen fliehen und von ihren Staaten nicht geschützt werden können oder wollen, als Flüchtlinge gelten sollten. Entscheidend ist hier, ob die Person internationalen Schutz braucht. Dahinter steht die Auffassung, dass der Schutz, den die Person braucht, in ihrem Herkunftsland nicht gegeben ist.
Um ein extremes Beispiel zu nennen: Man könnte sogar sagen, dass selbst ein Mensch, dessen Schuld feststeht, unabhängig davon des Schutzes durch das universelle Recht bedürfen kann. Eine Person, die einer nichtpolitischen Straftat beschuldigt wird, ob schuldig oder nicht, kann also aus politischen oder anderen Gründen ebenfalls verfolgt werden, und deshalb können auch solche wegen politischer Tätigkeit verurteilten Personen den Flüchtlingsstatus erhalten.
In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass der „Grundsatz der Nichtzurückweisung“ (also das Verbot, einen Menschen zwangsweise in ein Land zurückzuschicken, in dem ihm Verfolgung droht) Teil des Völkergewohnheitsrechts und daher für jeden Staat verbindlich ist.
Dieser Schutz lässt sich aus humanitären Gründen erweitern. Wegen des Klimawandels etwa sehen wir, dass bereits der Begriff „Klimaflüchtling“ verwendet wird. Doch die Welt zeigt sich nachlässig, wenn es darum geht, Verantwortung zu übernehmen für
- die Einigung auf einen Text mit universeller Rechtsverbindlichkeit,
- die Definition der Begriffe Klimaflüchtling und Umweltflüchtling samt ihren rechtlichen Folgen,
- die Garantie des Schutzes der von dieser Migration betroffenen Menschen und
- die nötigen Planungen.
Wer ist Migrant?
In der statistischen Systematik der Vereinten Nationen (UN) ist internationale Migration damit verbunden, dass ein Mensch das Land seines gewöhnlichen Aufenthalts für mindestens drei Monate wechselt.
- Bei einer Aufenthaltsdauer von drei bis zwölf Monaten spricht man von „vorübergehender Migration“,
- bei Aufenthalten von mindestens einem Jahr von „dauerhafter Migration“.
Menschen, die ihr Land in der Hoffnung auf ein besseres Leben verlassen, unterscheiden sich von Touristen dadurch, dass sie auswandern, um vorübergehend oder dauerhaft anderswo zu leben. Man sollte sie nicht schon dafür tadeln, dass sie ein besseres Leben wollen, denn ihr Aufenthalt beruht auf einem vorübergehenden oder dauerhaften Status (Visum, Aufenthaltstitel), den der jeweilige Staat erteilt. Dass Migranten und Flüchtlinge die Gesetze ihrer Aufnahmeländer befolgen und sogar deren Sitten und Gebräuche respektieren müssen, versteht sich von selbst.
Migranten fallen also nicht unter das internationale Flüchtlingsschutzsystem. Ein Migrant verlässt seine Heimat in der Regel freiwillig, um seine Lebensbedingungen zu verbessern. Kehrt er zurück, kann er weiterhin den Schutz seines Landes genießen. Flüchtlinge hingegen fliehen vor drohender Verfolgung und können unter den gegebenen Umständen nicht in ihr Land zurückkehren, etwa weil ihnen Folter oder sogar der Tod drohen.
Illegale Migranten und irreguläre Migranten
Auch die Begriffe illegaler Migrant und irregulärer Migrant werden im Alltag oft falsch, unpassend und unnötig verwendet.
Da fast alle Flüchtlinge ohne die nötigen Pässe, Visa und sonstigen Dokumente in die Ankunftsländer einreisen müssen, dient der Ausdruck illegaler Migrant nur dazu, Flüchtlinge zu stigmatisieren und zur Zielscheibe zu machen.
Zudem sieht Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention vor, dass Flüchtlinge, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wegen unrechtmäßiger Einreise oder unrechtmäßigen Aufenthalts nicht bestraft werden. Auch der Begriff irregulärer Flüchtling müsste eigentlich für Ausländer verwendet werden, die sich ohne gültiges Aufenthaltsdokument und unregistriert im betreffenden Land aufhalten, wird aber meist benutzt, wenn man sich über die Anwesenheit vieler Migranten oder Flüchtlinge beklagt. Daher ist es zweifellos richtiger, nicht von irregulären Migranten, sondern von Migranten mit irregulärem Aufenthalt zu sprechen. So wird deutlich, dass nicht die Menschen irregulär oder illegal sind, sondern ihr Aufenthalt im Zielland.
Damit wird die Bedeutung der Sprache von Medien und Politikern noch deutlicher. Eine nachlässige Ausdrucksweise oder falsche Begriffe führen, gewollt oder ungewollt, zu negativen Wahrnehmungen und fehlerhaftem Vorgehen der Sicherheitsbehörden.
Wir müssen die Migrationsfrage gründlich aus der Sicht der Migrierenden wie auch der Aufnahmeländer und ihrer Menschen betrachten. In diesem Zusammenhang werden wir fortfahren, indem wir die Ursachen des Hasses auf Fremde darzulegen versuchen.
Quellen
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